Lebensmittelindustrie
Training Lebensmittelkennzeichnung: Online-Basics zu Kennzeichnung
Training Lebensmittelkennzeichnung: Online-Basics zu Kennzeichnung
Online-Termin des Praxis-Workshop PLUS

Training Lebensmittelkennzeichnung: Online-Basics zu Kennzeichnung

Dieses Online-Seminar ist Teil des Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung und beinhaltet ausschließlich den Online-Termin.

Nach dem Online-Seminar am 08. Oktober 2025 erhalten Sie umfangreiches Know-how:

  • zum Kennzeichnungsrecht: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Nährwerte und QUID,
  • um Sonderfälle und Herausforderungen zu kennen und korrekt zu handeln.

 

Der komplette Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung enthält außerdem die beiden Präsenz-Workshops am 16. und 17. Oktober 2025 in Köln, wo Sie die Basics direkt anwenden und Ihr Wissen vertiefen, indem Sie:

  • in praktischen Übungen Ihr eigenes Wissen überprüfen und neue Erkenntnisse gewinnen!
  • Fragen, unterschiedliche Auslegungen und Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag diskutieren und mit der Unterstützung des Expertenteams lösen!

 

Den kompletten Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung inkl. Online-Termin können Sie hier buchen:

 

   ZUM PRAXIS-WORKSHOP

 

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Alle Termine & Details

Ideal für

Fach- und Führungskräfte, die für die Erstellung und Prüfung von Etiketten und Verpackungen verantwortlich sind. Besonders sinnvoll für die Bereiche Lebensmittelrecht, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Produktentwicklung und Marketing; Fachkräfte aus der Überwachung, aus Dienstleistungsunternehmen und der Beratung.

Ihr PLUS

  • Kostenloses Online Modul „Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung des Online-Seminars bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Perfekte Planungssicherheit: Sollten Sie kurzfristig einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie die Teilnahme an eine Kollegin/einen Kollegen übertragen!

Programm

Online-Termin, Mittwoch, 8. Oktober 2025
08:55 Uhr

Online Check-in

09:00 Uhr - 13:15 Uhr

09.00 Einstieg, Übersicht & Ausblick: Was kommt auf Sie zu

  • Bärbel Hintermeier, Franca Werhahn, Christian Struck: Lernen Sie Ihre Referierenden kennen!
  • So wird das Seminar ablaufen und das nehmen Sie für Ihren Arbeitsalltag mit

 

09.20 Übersicht zu Auslegungsmaterialien: Wo und wie können Sie Ihre Informationen mühelos finden

  • Was können Sie als Rechercheplattform oder Recherchetool nutzen und wo finden Sie verlässliche Informationen?
  • Wie bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand?
  • Wie erfahren Sie, wenn etwas „brennt“?

- Leitfäden der Kommission und anderer Institutionen
- Online-Datenbanken und Übersichten
- Rechtsprechung
- ALS-/ALTS-Stellungnahmen
- Lebensmittelleitsätze
- Schnellwarnungen

09.40 Bezeichnung: Einordnung der Bezeichnung in den rechtlichen Kontext der LMIV

  • Wie können Sie zusammengesetzte Zutaten deklarieren?
  • Diskutieren Sie mit: Sind Bezeichnungen wie „Knusper- pralinen“, „Mandelerzeugnis“, „Erbsenbasis“ oder „Fix für Rahmchampignon“ zulässig?
  • Praxisbeispiele zur Bezeichnung von Produktinnovationen wie die „Schokoladen-Alternative“, der „Eat with your eyes Trend“ und die „Pinky-Bio-Einhorn-Suppe“ oder herzhafte Müsli und Porridge-Variationen
  • Wo hilft Ihnen der Kommissions-Leitfaden zur LMIV?
  • Wie weisen Sie eine verkehrsübliche Bezeichnung nach? Und wie sind die Lebensmittelleitsätze anzuwenden und rechtlich einzuordnen?

 

10.25 Zutatenverzeichnis: Einfach erstellt – rechtssicher geprüft!

  • Wofür gibt es überhaupt ein Zutatenverzeichnis?
  • Was verrät das Zutatenverzeichnis und was nicht?
  • Was sagt die LMIV zum Zutatenverzeichnis?
  • Und was steht im Kommissions-Leitfaden zur LMIV zum Zutatenverzeichnis?
  • Ganz konkret: Wie bestimmt sich die Reihenfolge im Zutatenverzeichnis? Nach der rezepturgemäßen Mischung oder nach den Anteilen im fertigen Endprodukt?
  • Beispiele aus der Praxis: Wann liegen Verarbeitungshilfsstoffe vor und wann sind Enzyme in Backwaren zu kennzeichnen? Wie sieht es mit Bienenwachs bei gerösteten Kaffeebohnen und in weiterverarbeiteten Produkten aus?

 

11.10 Pause

11.30 Nährwertkennzeichnung: verpflichtende und freiwillige Angaben richtig umsetzen

  • Grundkennzeichnung der „Big 7“ sowie Pflicht und Kür bei der Erweiterung
  • Wie sind die Nährwertangaben zu deklarieren? Berechnungen – Genauigkeit – Darstellungen – Toleranzen
  • Wiederholungen von Nährwertangaben: Was ist erlaubt und was ist zu beachten?
  • Portion/Verzehreinheit und Sternchenhinweise bei der Nährwertkennzeichnung richtig einsetzen
  • In diesen Fällen kann auf die Nährwertkennzeichnung verzichtet werden!
  • Welche Fehler gilt es zu vermeiden – Beispiele aus der Praxis!

 

12.15 QUID: Mengenkennzeichnung von wertgebenden Zutaten

  • Wofür steht QUID und wofür ist es gut?
  • QUID und die Verbrauchererwartung
  • Was sagen die FAQs des Kommission-Leitfaden zu QUID?
  • Gibt es noch andere Leitfäden zum Thema?
  • Diskutieren Sie mit: Sind gleichmäßig abgebildete Früchte zu quidden? Oder fehlt es an der Hervorhebung? Wieviel Frucht ist nötig?
  • Fragen der Teilnehmenden

 

13.00 Diskussion, Abschlussbesprechung und Ausblick auf das Präsenztreffen
13.15 Ende des Online-Termins

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
08.10.2025
Zoom
€ 798,00
zzgl. MwSt (€ 151,62)
Details

Referierende

Lebensmittelchemiker, Fachbereichsleiter für den Bereich Lebensmittel am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland Emscher Lippe (CVUA-MEL), Vorsitzender des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS)
Franca Werhahn ist Anwältin für Lebensmittelrecht und hat zusammen mit ihrer Kollegin Bärbel Hintermeier ihre eigene Kanzlei LEKKER Partners gegründet. Zuvor war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin bei meyer.rechtsanwälte in München tätig, wo sie nationale und internationale Unternehmen der Lebensmittelbranche beriet, insbesondere im Krisenmanagement tätig war und Produkte hinsichtlich ihrer Kennzeichnung und Werbung prüfte. Seit diesem Jahr unterstützt sie außerdem den Verband der Getreideverarbeitenden Industrie (VGMS).

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 227008-51
caroline.kaul@behrs.de
Online-Termin des Praxis-Workshop PLUS

Training Lebensmittelkennzeichnung: Online-Basics zu Kennzeichnung

Dieses Online-Seminar ist Teil des Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung und beinhaltet ausschließlich den Online-Termin.

Nach dem Online-Seminar am 08. Oktober 2025 erhalten Sie umfangreiches Know-how:

  • zum Kennzeichnungsrecht: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Nährwerte und QUID,
  • um Sonderfälle und Herausforderungen zu kennen und korrekt zu handeln.

 

Der komplette Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung enthält außerdem die beiden Präsenz-Workshops am 16. und 17. Oktober 2025 in Köln, wo Sie die Basics direkt anwenden und Ihr Wissen vertiefen, indem Sie:

  • in praktischen Übungen Ihr eigenes Wissen überprüfen und neue Erkenntnisse gewinnen!
  • Fragen, unterschiedliche Auslegungen und Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag diskutieren und mit der Unterstützung des Expertenteams lösen!

 

Den kompletten Praxis-Workshop PLUS Training Lebensmittelkennzeichnung inkl. Online-Termin können Sie hier buchen:

 

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Fach- und Führungskräfte, die für die Erstellung und Prüfung von Etiketten und Verpackungen verantwortlich sind. Besonders sinnvoll für die Bereiche Lebensmittelrecht, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Produktentwicklung und Marketing; Fachkräfte aus der Überwachung, aus Dienstleistungsunternehmen und der Beratung.

Ihr PLUS

  • Kostenloses Online Modul „Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung des Online-Seminars bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Perfekte Planungssicherheit: Sollten Sie kurzfristig einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie die Teilnahme an eine Kollegin/einen Kollegen übertragen!

Programm

Online-Termin, Mittwoch, 8. Oktober 2025
08:55 Uhr

Online Check-in

09:00 Uhr - 13:15 Uhr

09.00 Einstieg, Übersicht & Ausblick: Was kommt auf Sie zu

  • Bärbel Hintermeier, Franca Werhahn, Christian Struck: Lernen Sie Ihre Referierenden kennen!
  • So wird das Seminar ablaufen und das nehmen Sie für Ihren Arbeitsalltag mit

 

09.20 Übersicht zu Auslegungsmaterialien: Wo und wie können Sie Ihre Informationen mühelos finden

  • Was können Sie als Rechercheplattform oder Recherchetool nutzen und wo finden Sie verlässliche Informationen?
  • Wie bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand?
  • Wie erfahren Sie, wenn etwas „brennt“?

- Leitfäden der Kommission und anderer Institutionen
- Online-Datenbanken und Übersichten
- Rechtsprechung
- ALS-/ALTS-Stellungnahmen
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- Schnellwarnungen

09.40 Bezeichnung: Einordnung der Bezeichnung in den rechtlichen Kontext der LMIV

  • Wie können Sie zusammengesetzte Zutaten deklarieren?
  • Diskutieren Sie mit: Sind Bezeichnungen wie „Knusper- pralinen“, „Mandelerzeugnis“, „Erbsenbasis“ oder „Fix für Rahmchampignon“ zulässig?
  • Praxisbeispiele zur Bezeichnung von Produktinnovationen wie die „Schokoladen-Alternative“, der „Eat with your eyes Trend“ und die „Pinky-Bio-Einhorn-Suppe“ oder herzhafte Müsli und Porridge-Variationen
  • Wo hilft Ihnen der Kommissions-Leitfaden zur LMIV?
  • Wie weisen Sie eine verkehrsübliche Bezeichnung nach? Und wie sind die Lebensmittelleitsätze anzuwenden und rechtlich einzuordnen?

 

10.25 Zutatenverzeichnis: Einfach erstellt – rechtssicher geprüft!

  • Wofür gibt es überhaupt ein Zutatenverzeichnis?
  • Was verrät das Zutatenverzeichnis und was nicht?
  • Was sagt die LMIV zum Zutatenverzeichnis?
  • Und was steht im Kommissions-Leitfaden zur LMIV zum Zutatenverzeichnis?
  • Ganz konkret: Wie bestimmt sich die Reihenfolge im Zutatenverzeichnis? Nach der rezepturgemäßen Mischung oder nach den Anteilen im fertigen Endprodukt?
  • Beispiele aus der Praxis: Wann liegen Verarbeitungshilfsstoffe vor und wann sind Enzyme in Backwaren zu kennzeichnen? Wie sieht es mit Bienenwachs bei gerösteten Kaffeebohnen und in weiterverarbeiteten Produkten aus?

 

11.10 Pause

11.30 Nährwertkennzeichnung: verpflichtende und freiwillige Angaben richtig umsetzen

  • Grundkennzeichnung der „Big 7“ sowie Pflicht und Kür bei der Erweiterung
  • Wie sind die Nährwertangaben zu deklarieren? Berechnungen – Genauigkeit – Darstellungen – Toleranzen
  • Wiederholungen von Nährwertangaben: Was ist erlaubt und was ist zu beachten?
  • Portion/Verzehreinheit und Sternchenhinweise bei der Nährwertkennzeichnung richtig einsetzen
  • In diesen Fällen kann auf die Nährwertkennzeichnung verzichtet werden!
  • Welche Fehler gilt es zu vermeiden – Beispiele aus der Praxis!

 

12.15 QUID: Mengenkennzeichnung von wertgebenden Zutaten

  • Wofür steht QUID und wofür ist es gut?
  • QUID und die Verbrauchererwartung
  • Was sagen die FAQs des Kommission-Leitfaden zu QUID?
  • Gibt es noch andere Leitfäden zum Thema?
  • Diskutieren Sie mit: Sind gleichmäßig abgebildete Früchte zu quidden? Oder fehlt es an der Hervorhebung? Wieviel Frucht ist nötig?
  • Fragen der Teilnehmenden

 

13.00 Diskussion, Abschlussbesprechung und Ausblick auf das Präsenztreffen
13.15 Ende des Online-Termins

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Termine

Plätze frei
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Zoom
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Details

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Lebensmittelchemiker, Fachbereichsleiter für den Bereich Lebensmittel am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland Emscher Lippe (CVUA-MEL), Vorsitzender des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS)
Franca Werhahn ist Anwältin für Lebensmittelrecht und hat zusammen mit ihrer Kollegin Bärbel Hintermeier ihre eigene Kanzlei LEKKER Partners gegründet. Zuvor war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin bei meyer.rechtsanwälte in München tätig, wo sie nationale und internationale Unternehmen der Lebensmittelbranche beriet, insbesondere im Krisenmanagement tätig war und Produkte hinsichtlich ihrer Kennzeichnung und Werbung prüfte. Seit diesem Jahr unterstützt sie außerdem den Verband der Getreideverarbeitenden Industrie (VGMS).

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