Appell der Wirtschaft zum Schadnagermonitoring
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Appell der Wirtschaft zum Schadnagermonitoring

Der Lebensmittelverband Deutschland e.V. berichtet über die jüngsten Entwicklungen zur Anwendung von Antikoagulanzien in der Nagerbekämpfung und das anstehende Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland.

Anlass ist das Konzept der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die für die Zulassung von Biozidwirkstoffen wie den Antikoagulanzen (Produktart Rodentizide) zuständig ist. Zukünftig soll die Anwendung geschulten berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde in der Schädlingsbekämpfung vorbehalten sein. Sachkunde nach Pflanzenschutzrecht, wie es vor allem Anwender aus dem Agrarbereich ohnehin haben, reicht dafür nicht aus. Die praktische Ausgestaltung dieser Forderung ist noch in der Diskussion.

Ab 01.01.2026 soll eine Anwendung von Antikoagulanzien zudem nur noch bei konkret festgestelltem Befall zulässig sein. Die prophylaktische Dauerbeköderung zum Monitoring eines möglichen Nagetierbefalls wird verboten. Die entsprechenden Biozide sollen daher für diesen Anwendungsbereich nicht mehr zugelassen werden. Die BAuA kann sich dabei auf den Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2024/816 stützen, der sich mit alternativen Methoden wie der Verwendung von Schlagfallen befasst.

Für den Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung hat sich Mitte März 2025 ein breites Bündnis von Verbänden der deutschen Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft ausgesprochen. In einem Positionspapier wird im Detail erläutert, dass wesentliche Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelhygiene aus Sicht der Unterzeichnenden von den Zulassungsbehörden bislang nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Insbesondere der Bereich von hygienisch besonders sensiblen Bereichen wäre betroffen, wie auch das Ergebnis einer Umfrage des Lebensmittelverbandes Deutschland ergab. Das Positionspapier wurde an verschiedene Ministerien, Behörden und Gremien der Überwachung weitergegeben, um den Blick auf mögliche Negativfolgen eines Verbot der BUD zu schärfen. Dr. Marion Gebhart

 

Quellen:

  • Positionspapier der Verbände, März 2025
  • Meldung des DRV vom 17.03.2025, www.raiffeisen.de/schadnagerbekaempfung-appell-der-wirtschaft [Zugriff 02.04.2025] •
  • Mitgliederinformation des LV Dtl. e.V vom 28.03.2025

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