Bei der Produktion von Lebensmittelkontaktmaterialien werden Kartonverpackungen, Bäckertüten, Servietten, Muffinformen und Trinkhalme teilweise mit (Azo-) Farbmitteln eingefärbt oder bedruckt. Gelangen diese durch Verzehr in den menschlichen Stoffwechsel, können sie zu primären aromatischen Aminen (paA) aufgespalten werden, die krebserzeugend sein können.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertete das gesundheitliche Risiko, das aus den gemessenen Übergängen der Stoffe Naphthol AS, NAAX, NDPA und HNS resultiert.
HNS, NAAX und NDPA waren in nahezu der Hälfte der 51 Proben nachweisbar, Naphthol AS in 10 Proben. Verpackungspapier für Backwaren enthielt häufig mehrere der Analyten. Trinkhalme, Muffinformen und Servietten waren insgesamt deutlich weniger belastet. In jeder Probengruppe gab es Proben, in denen Naphthol AS, NAAX und NDPA nicht nachgewiesen wurden. Aus den Migrationswerten für HNS ergibt sich kein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Für Naphthol AS, NAAX und NDPA überschreiten bereits die aus den kleinsten bestimmbaren Gehalten berechneten Expositionswerte die vom BfR abgeleiteten gesundheitlich akzeptablen Aufnahmewerte.
Naphthol AS-, NAAX- und NDPA-freisetzende Materialien sollten nicht im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden, bis geeignete toxikologische Studien vorliegen. Hersteller sollten ihre Rohstoffe und Endprodukte auf Verunreinigungen mit diesen Substanzen bzw. deren Freisetzung prüfen und ggf. Alternativen suchen.
QUELLE:
- Stellungnahme Nr. 037/2019 des BfR vom 26.09.2019
Dr. Greta Riel