Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet derzeit an einer Reform des Weingesetzes. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte die wesentlichen Punkte auf dem Großen Pfälzer Weinbautag in Neustadt an der Weinstraße vor. Für den in Vorbereitung befindlichen Referentenentwurf sollen unter anderem die Eckpunkte einer gemeinsamen Besprechung mit den Verbänden der Weinwirtschaft, der Länder und Sprechern des Bundestages aus dem Jahr 2019 einfließen.
Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System in Anlehnung an das romanische Modell stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität". Geografische Angaben bei Wein sollen auch mit einem Qualitätsversprechen verbunden sein. D.h. kleinere geografische Einheiten erfüllen strengere Kriterien z. B. in Bezug auf den Hektarertrag, den Mindestalkoholgehalt, die Keltertraubensorten, die önologischen Verfahren, die Mindestpunktzahl in der Qualitätsweinprüfung oder das Ernteverfahren. Welche Kriterien in ihrem Anbaugebiet dabei zur Anwendung kommen, sollen die Erzeuger entscheiden können.
Das BMEL prüft auch inwieweit die Kriterien vorhandener Alkoholgehalt, Mindestmostgewicht, önologische Verfahren oder Ernteverfahren für die Verwendung der traditionellen Begriffe Prädikatswein, Spätlese, Auslese oder Eiswein bundeseinheitlich geregelt werden sollten. Damit soll der Vereinfachung, der Transparenz und der Gleichbehandlung dieser Begriffe gedient werden.
QUELLEN:
• www.bmel.de (Startseite > Presse > Presseinformation > Bundeslandwirtschaftsministerium stellt Weinrechtsreform vor) vom 14.01.2020
• www.bmel.de (Start > starke Landwirtschaft> Pflanzenbau > Weinbau > Eckpunktepapier zur Reform des Weingesetzes Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Eckpunkte zur Reform des Weingesetzes (Mai 2019)) vom 24.05.2019
Dr. Herbert Otteneder