Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mitgeteilt, dass der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Chlorpyrifos nicht die gesetzlich geforderten Kriterien für die Erneuerung seiner Genehmigung in der Europäischen Union erfüllt.
Das BfR hatte in seiner Kommentierung im Peer-Review im Wiedergenehmigungsverfahren darauf hingewiesen, dass vor allem belastbare entwicklungsneurotoxikologische Studien (DNT = Development Neurotoxicity Study) fehlen. Obwohl das Peer-Review-Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Europäische Kommission die EFSA gebeten, eine Erklärung über die verfügbaren Ergebnisse der Bewertung der menschlichen Gesundheit abzugeben. Die EFSA hat in diesem Peer-Review-Prozess Bedenken hinsichtlich möglicher genotoxischer und neurologischer Effekte während der Entwicklung festgestellt, unterstützt durch epidemiologische Daten, die Auswirkungen auf Kinder zeigen. Somit kann derzeit kein sicherer gesundheitlich basierter Richtwert festgesetzt werden. Das BfR teilt die wissenschaftliche Bewertung der EFSA.
Das BfR hatte in seiner Kommentierung im Peer-Review im Wiedergenehmigungsverfahren darauf hingewiesen, dass vor allem belastbare entwicklungsneurotoxikologische Studien (DNT = Development Neurotoxicity Study) fehlen. Obwohl das Peer-Review-Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Europäische Kommission die EFSA gebeten, eine Erklärung über die verfügbaren Ergebnisse der Bewertung der menschlichen Gesundheit abzugeben. Die EFSA hat in diesem Peer-Review-Prozess Bedenken hinsichtlich möglicher genotoxischer und neurologischer Effekte während der Entwicklung festgestellt, unterstützt durch epidemiologische Daten, die Auswirkungen auf Kinder zeigen. Somit kann derzeit kein sicherer gesundheitlich basierter Richtwert festgesetzt werden. Das BfR teilt die wissenschaftliche Bewertung der EFSA.
QUELLE:
• Mitteilung des BfR vom 8. August 2019 und https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/5809-chlorpyrifos.pdf
Dr. Jörg Häseler