Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gab die Daten zur Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2018 bekannt. Danach haben die Lebensmittelkontrolleure der Bundesländer insgesamt 504 730 (504 794)* Betriebe unangekündigten Kontrollen unterzogen. In Deutschland waren in diesem Zeitraum 1 213 980 kontrollpflichtige Lebensmittelbetriebe registriert, die damit zu 41,6 % (41,5 %)* erfasst werden konnten.
Die Beanstandungsquote betrug 12,6 % (13,6 %)* und sank damit leicht im Vergleich zum Vorjahreswert. Am häufigsten wurde gegen die Vorschriften der allgemeinen Betriebshygiene mit 49,7 % (49,2 %)* aller Beanstandungen verstoßen, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement mit 23,5 % (23,2 %)*. Betriebsbezogen gab es die meisten Verstöße bei den Dienstleistungsbetrieben. Dabei entfielen 67,5 % (67,4 %)* aller Beanstandungen auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Auf Platz 2 folgte der Einzelhandel mit 21,1 % aller Beanstandungen.
Außerdem untersuchten die amtlichen Labore 366 986 (370 492)* Proben. davon 97,6 % Lebensmittel und 2,4 % auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Die Beanstandungsquote belief sich auf 13 % (12,9 %)*. Unter den Lebensmittelproben entfielen 52,7 % auf die Hauptnahrungsmittel. Darunter waren Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse am häufigsten vertreten. Bei 15,7 % wurden Verstöße festgestellt. Die höchsten Beanstandungsquoten wiesen „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ wie Schlankheits- und Nahrungsergänzungsmittel mit 23,1 % (21,0 %)* sowie „Zuckerwaren“ mit 19 % (20,1 %)* auf. Mit 60,3 % waren generell Verstöße bei der Kennzeichnung und Aufmachung der häufigste Anlass für eine Beanstandung, gefolgt von mikrobiologischen Verunreinigungen mit 16,6 %.
*Vorjahreszahlen 2017
*Vorjahreszahlen 2017
QUELLE:
• www.bvl.bund.de (Startseite > Service > Presse > Pressemitteilungen > 500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene) vom 19.09.2019
Dr. Herbert Otteneder