Die Wissenschaftsakademien und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, das EU-Gentechnikrecht zu ändern. Konkret wird vorgeschlagen, genom-editierte Organismen vom Gentechnikrecht auszunehmen „wenn keine artfremde genetische Information eingefügt ist und/oder eine Kombination von genetischem Material vorliegt, die sich ebenso auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsverfahren ergeben könnte“. Ein „behördliches Vorprüfungsverfahren“ soll im Einzelfall klären, ob die Ausnahmeregel auf einen veränderten Organismus zutrifft. Trifft sie zu, dann würde auch die Kennzeichnungspflicht gestrichen.
Mit der Neuen Gentechnik könnten „verbesserte Nutzpflanzen schneller und zielgerichteter gezüchtet werden“ als bisher. In vielen Staaten außerhalb der Europäischen Union würden „genom-editierte Pflanzen, die keine artfremde genetische Information enthalten, von GVO-bezogenen Regelungen ausgenommen.“
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt ebenfalls auf mehr Offenheit und Fortschritt in der Pflanzenzucht für klima- und schädlingsresistente Pflanzen durch Gen-Scheren wie CRISPR/Cas und eine differenziertere, liberalere Handhabung der Zulassung durch den europäischen Gesetzgeber und die europäischen Gerichte. Die Ministerin fordert auf, endlich ideologiefrei und verantwortungsvoll über eine differenzierte Zulassung von Crispr-Verfahren für die Pflanzenzucht zu diskutieren.
QUELLE:
- Meldung des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. vom 10.12.2019
Dr. Greta Riel