Dubai-Schokolade – immer noch unentschieden
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Dubai-Schokolade – immer noch unentschieden

Der Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“ ebbt immer noch nicht ab. Zum Karneval/Fasching 2025 tauchten erstmals auch „Dubai-Krapfen/Berliner“ auf. Lustig ist dies für die Firmen, die mit ihren Produkten vor Gericht landen, allerdings nicht.

Die Lebensmittelzeitung berichtet wiederholt von den neuesten und zum Teil widersprüchlichen Entscheidungen zur Bezeichnung der Produkte, so zuletzt aus Köln. Die 4. Handelskammer des Landgerichts (LG) Köln konnte sich einer Verfügung der 33. Zivilkammer des LG Köln aus Januar 2025 nicht anschließen, wonach die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Herkunft der Schokolade getäuscht werden könnten. Die Kammer für Handelssachen erkannte in der Produktaufmachung nicht zwingend einen Hinweis auf die Herkunft „Dubai“. Dabei wurde, in Anlehnung an eine frühere Entscheidung aus Frankfurt, damit argumentiert, dass die Schokolade aus mehreren Zutaten hergestellt sei.

Diese Argumentation allein mag nicht zu überzeugen, weitere Elemente der individuellen Aufmachung und die zunehmende Bekanntheit dieser Rezeptur sind parallel zu berücksichtigen. Der Einstufung als „Gattungsbezeichnung“ und gerade nicht als geografische Herkunftsangabe konnte sich die 33. Zivilkammer des LG Köln allerdings in einem weiteren Verfahren nicht anschließen. „Dubai“ würde adjektivisch verwendet auf die Herkunft Dubai hinweisen, das Verkehrsverständnis als Gattung sei noch nicht ausreichend gefestigt.

Wir werden sehen, ob sich die Bezeichnung eines Tages in den Leitsätzen der Lebensmittelbuchkommission wiederfinden wird, z.B. als Bezeichnung für eine typische Füllung in den Leitsätzen für Feine Backwaren. Bis dahin werden wir wohl häufiger „Typ Dubai“ zu lesen bekommen. Dr. Marion Gebhart

 

 

Quelle: Nachricht der LZ vom 26.02.2025: „Aldi darf Dubai-Schokolade doch verkaufen“.

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