Gentechnik-Pflanzen: Trotz Anbauverbot Import-Zulassungen
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Gentechnik-Pflanzen: Trotz Anbauverbot Import-Zulassungen

 Nach der aktuellen Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind derzeit mehr als 60 verschiedene gv-Pflanzen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zugelassen. Dabei handelt es sich meistens um zahlreiche unterschiedliche Linien (Events) bei Mais, Soja und Baumwolle. Die jeweiligen Zulassungen erfolgen auf Grund eines Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission. Sie gelten für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die den genetisch veränderten Organismus enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, d.h. auch für dem Import jedoch nicht für den Anbau.

Zum Anbau ist in der Union nur der MON810-Mais seit dem Jahr 1998 zugelassen. Unter den Anträgen auf Zulassung zum Anbau für fünf genetisch veränderte Maissorten geht einer auf das Jahr 1996 zurück. Die restlichen erfolgten zwischen 2001 und 2008. Deren Sicherheitsbewertungen sind zum Teil seit mehreren Jahren abgeschlossen. Für deren Zulassung ist jedoch bislang keine qualifizierte Mehrheit in den zuständigen Ausschüssen zustande gekommen. Mit ihrem Abstimmungsverhalten entsprechen die nationalen Regierungen zwar der gentechnikkritischen Einstellung der Bürger in ihren Ländern. So finden beispielsweise in Deutschland, Frankreich oder Italien gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel in der breiten Öffentlichkeit wenig Akzeptanz.

Andererseits existieren die oben genannten GVO Zulassungen für das Inverkehrbringen. Sie kommen dadurch zustande, dass eine nach den strengen europäischen Standards als sicher bewertete gv-Pflanze auch tatsächlich zuzulassen ist. In solchen Fällen ist die EU-Kommission verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften zu „vollziehen“. Sie muss eine gv-Pflanze also zuzulassen, wenn sie von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) als sicher begutachtet wurde. Dadurch wird der Import von Agrarrohstoffen wie beispielsweise Sojabohnen ermöglicht. Einen vollständigen Ausstieg aus der Grünen Gentechnik kann sich Europa auch gar nicht leisten, denn die EU ist auf die Einfuhr großer Mengen von Agrarrohstoffen angewiesen, meist aus Ländern, in denen der Anbau von gv-Pflanzen zugelassen ist.

Dagegen dürfen die Mitgliedstaaten seit 2015 den Anbau von gv-Pflanzen bei sich verbieten. Die meisten - darunter auch Deutschland - haben von der sogenannten opt-out Regelung nach der Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) Gebrauch gemacht und ein Anbauverbot aller gv-Pflanzen erwirkt, die auf EU-Ebene zugelassen sind oder für die ein Antrag gestellt ist. Das Forum Bio- und Gentechnologie e.V. kritisiert in seiner Stellungnahme vom 6. August 2019 diese Situation scharf. Einerseits den Anbau von gv-Pflanzen im eigenen Land strikt zu verbieten, ihn aber gleichzeitig auf EU-Ebene zum Inverkehrbringen zu erlauben.

 
QUELLEN:


•   www.transgen.de (Start > Aktuell > Doppeltes Spiel bei Gentechnik-Pflanzen: Jede Menge Import-Zulassungen, aber Anbau bleibt tabu) vom 06.08.2019
•   BfR: Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel Stand: 14.11.2019


Dr. Herbert Otteneder

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