Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
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Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

In ihrer Pressemitteilung vom 20.04.2020 fordert die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, von der EU-Kommission erneut, sichere Höchstgehalte für den Zusatz von bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln festzulegen. Ein übermäßiger Verzehr dieser Stoffe über Nahrungsergänzungsmittel kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Daher sind auch klare und verbindliche europäische Regeln für diese Produkte nötig.

Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland begrüßt die Initiative des BMEL sich auf europäischer Ebene für einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln einzusetzen, ausdrücklich. Der Verband habe seit Jahren gesetzlich festgelegte und europaweit einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gefordert. Unterschiedliche Höchstmengen in den Mitgliedstaaten widersprechen den Grundanliegen eines einheitlichen Binnenmarkts und einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau, so der Verband.

Weiterhin warnt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln, die suggerieren und damit werben, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit COVID-19 vorgebeugt werden könne. Dazu stellt das BMEL klar:

„Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus (Corona-Virus) verhindern kann. Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Eine gesundheitsbezogene Werbung wie "schützt vor Viren" ist verboten. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.“

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wird sich an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger "Corona-Nahrungsergänzungsmittel" zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene ist laut BMEL nicht möglich.


QUELLEN:
•   www.bmel.de (Startseite > Presse > Presseinformation > Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen) vom 20.04.2020
•   Pressemitteilung des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband Deutschland vom 21.04.2020, www.lebensmittelverband.de


Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, Juni/2020)

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