Jahresbericht 2018 zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan
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Jahresbericht 2018 zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2018 zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach der VO (EG) Nr. 882/2004 veröffentlicht. Der Jahresbericht dokumentiert, wie die im mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) aufgeführten strategischen Ziele im Berichtsjahr in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle, Kontrolle im Ökologischen Landbau, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit verfolgt wurden. Daraus werden nachfolgend die Ergebnisse zur Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung auszugsweise dargestellt.

Betriebskontrollen
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 801 148 (779 698)* Kontrollbesuche in 504 730 (504 794)* Betrieben von den Behörden der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer durchgeführt. Die Gesamtzahl der registrierten Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, liegt bei 1,214 (1,217)* Millionen. Damit ergibt sich eine Kontrolldichte bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe von 41,6 % (41,5 %)*. Beanstandet wurden 12,6 % (13,6 %)*.

Die zuständigen Behörden stufen die Betriebe risikoorientiert ein und legen damit deren Kontrollhäufigkeit je nach ihrer Risikoklasse fest. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Beurteilungssystems, das in der AVV Rüb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften) festgelegt ist und bundesweit einheitlich angewendet wird.

Auf allen Stufen der Lebensmittelkette stellten Mängel in der allgemeinen Betriebshygiene wie bauhygienische Mängel, Mängel der materiell technischen Ausstattung, der Personal- und Arbeitshygiene, in der Produktionshygiene beim Behandeln der Lebensmittel, Verunreinigungen der Einrichtung und Mängel in der Transporthygiene die häufigsten Verstöße mit 49,7% dar. Darauf folgen mit 23,5 % Mängel im Hygienemanagement der Betriebe wie das HACCP Konzept, die betriebliche Eigenkontrolle, die Dokumentation, die Personalschulung und mit 20,6 % Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung. Der höchste Anteil an Verstößen insgesamt wurde bei Dienstleistungsbetrieben (67,5 %) sowie im Einzelhandel (21,1 %) festgestellt.

Probenuntersuchungen
Nach den Meldungen der Behörden der Länder wurden 2018 insgesamt 366 986 (370 492)* Proben untersucht. Von den untersuchten Proben entfielen 8 647 (8 435)* Proben (2,3 %) auf Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Auf die sechs Produktgruppen, in denen die Hauptnahrungsmittel zusammengefasst sind, nämlich „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“, „Obst und Gemüse“, „Milch und Milchprodukte“, „Getreide und Backwaren“ sowie „Fisch, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ und „alkoholfreie Getränke“, entfielen mehr als die Hälfte der untersuchten Proben (52,7%).

Beanstandet wurden insgesamt 13,0 % (12,9 %)*. Die höchsten Beanstandungsquoten von 23,1 % bzw. 19,0 % wiesen 2018 „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ bzw. „Zuckerwaren“ auf, gefolgt von alkoholischen Getränke (außer Wein) (18,3 %), Fetten und Ölen (15,8 %) und Fleisch, Wild, Geflügel sowie Erzeugnissen daraus (15,7 %). Am häufigsten wurden Mängel in der Kennzeichnung in allen Produktgruppen festgestellt. Bei den Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt wiesen 50,8 % der Proben Kennzeichnungsmängel und 39,2 % der Proben Mängel hinsichtlich der Zusammensetzung auf.

Von Beanstandungen aufgrund mikrobiologischer Verunreinigungen waren Eis und Desserts mit 39,3 % betroffen, gefolgt Milchprodukten 33,7 %, Fleisch 23,4 % und Fisch 20,1 %.

Weiter enthält der Bericht die Ergebnisse des bundesweiten Überwachungsplans (BÜp), des Monitorings, des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP), des Einfuhrüberwachungsplans (EÜP) und des Zoonosen-Monitorings (ZooM).

Der Bericht kann auf der Homepage des BVL heruntergeladen werden (siehe Quellen).


QUELLEN:

• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Jahresbericht 2018 der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach VO (EG) Nr. 882/2004

• www.bvl.bund.de (Startseite > Presse / Infothek > Für Journalisten > Presse- und Hintergrundinformationen > 500 000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene) vom 19.9.2019


Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 11/2019)

 

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