Keine Hinweise auf Darmschädigungen durch Mikroplastik aus Polystyrol im Labor

Keine Hinweise auf Darmschädigungen durch Mikroplastik aus Polystyrol im Labor

Forscher/innen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben keine Hinweise auf Schäden des Darmgewebes durch Mikroplastikpartikel aus Polystyrol (PS) festgestellt.
PS ist einer der am häufigsten eingesetzten Kunststoffe überhaupt. Er wird u. a. für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen und Alltagsgegenständen wie Fahrradhelmen verwendet. Erste wissenschaftliche Analysen zeigen, dass der Mensch PS-Mikroplastik auch über die Nahrung aufnimmt. Das Ziel der Studie am BfR war es daher, die Aufnahme und die Auswirkungen von Mikroplastik aus PS zu erforschen. Dies ist wichtig, weil bisher kaum Daten vorhanden sind, um mögliche Auswirkungen von Mikroplastik bewerten zu können.
Die Wissenschaftler/innen des BfR setzten zwei Methoden ein: Einerseits gingen sie mithilfe von Kulturen menschlicher Darmepithelzellen der Frage nach, ob Mikroplastikpartikel aus PS mit unterschiedlicher Größe (1, 4 und 10 μm) in die Zellen aufgenommen werden können. Andererseits wurden Mäuse 28 Tage lang damit gefüttert (in vivo), um den Transport der Mikroplastikpartikel in den Darm und die Reaktion der Darmzellen auf Mikroplastik aus PS zu untersuchen. Die Zellkultur-Experimente zeigten, dass PS-Partikel bis zu einem Durchmesser von ca. 4 μm zwar grundsätzlich von Epithelzellen der Darmwand aufgenommen werden können. Im Tierversuch zeigte sich jedoch, dass trotz Verabreichung sehr großer Mengen Kunststoffpartikel in der Größe von 1–10 μm diese nur vereinzelt in den untersuchten Darmepithelzellen nachzuweisen waren. Die verabreichten Mengen lagen dabei weit oberhalb dessen, was als Aufnahme für den Menschen realistisch erscheint. Dabei wurden keine schädlichen Effekte auf das Darmgewebe oder auf andere Organe der Mäuse beobachtet. Die Forscherinnen und Forscher weisen ausdrücklich darauf, dass weiterhin große Datenlücken existieren, was die Größe und das Material von Mikroplastik betrifft.


QUELLE:

 

  • Mitteilung Nr. 029/2019 des BfR vom 05.08.2019

 

Dr. Jörg Häseler

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.