Pflegekommission setzt neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege fest
Bessere Entlohnung für Pflegekräfte Zeichnung: Kerstin Kuß

Pflegekommission setzt neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege fest

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege geeinigt. So sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten bis zum 01.04.2022 auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen.

Daneben wird es auch Pflegemindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit) und für Pflegefachkräfte geben.
Damit sind künftig insgesamt drei unterschiedliche Kategorien von Pflegemindestlöhnen zu unterscheiden. Die Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte werden in drei Schritten bundeseinheitlich bis zum 01.04.2022 auf 13,20 Euro steigen. Die Mindestlöhne für Pflegefachkräfte werden bundeseinheitlich ab dem 01.07.2021 auf 15 Euro festgesetzt und noch einmal ab dem 01.04.2022 auf 15,40 Euro gesteigert.
Ferner soll neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch ein zusätzlich bezahlter Urlaub eingeführt werden. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.

Hier sind die geplanten Erhöhungsschritte für Sie übersichtlich dargestellt:
Für Pflegehilfskräfte
  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
ab 01.05.2020
(Fortschreibung des zurzeit gültigen Pflegemindestlohns)
11,35 Euro 10,85 Euro
ab 01.07.2020 11,60 Euro 11,20 Euro
ab 01.04.2021 11,80 Euro 11,50 Euro
ab 01.09.2021 12,00 Euro 12,00 Euro
ab 01.04.2022 12,55 Euro

12,55 Euro

 

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte  (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)

  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
ab 01.09.2021 12,50 Euro 12,20 Euro
ab 01.04.2021 12,50 Euro 12,50 Euro
ab 01.09.2022 13,20 Euro 13,20 Euro

Für Pflegefachkräfte
  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein  Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
ab 01.07.2021 15,00 Euro 15,00 Euro
ab 01.04.2022 15,40 Euro 15,40 Euro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss zum Inkrafttreten der vorliegenden Empfehlungen der Pflegekommission jetzt noch eine Verordnung erlassen.
 
ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de
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