Beerenobst kann Träger von Krankheitserregern sein sowie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seiner Pressemitteilung vom 23.07.2019 mit. Das Amt empfiehlt daher, frisches Obst stets gründlich zu waschen und Tiefkühlware vor dem Verzehr zu erhitzen.
Das Amt verweist darauf, dass vor allem Erdbeeren aufgrund ihres Kontaktes zum Erdboden unterschiedlich stark mit Mikroorganismen belastet sein können. Neben für den Menschen ungefährlichen Keimen können auch Zoonoseerreger auf die Erdbeeren gelangen. Um deren Belastung mit Zoonoseerregern abzuschätzen, wurden im Jahr 2013 im Rahmen des vom BVL koordinierten Zoonosen-Monitorings insgesamt 825 Proben Erdbeeren aus landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und dem Einzelhandel auf das Vorkommen von Salmonella spp., Campylobacter spp., Listeria monocytogenes und shigatoxin-/verotoxinbildenden Escherichia coli (STEC/VTEC) untersucht. Die Ergebnisse deuteten darauf hin, dass von frischen Erdbeeren nur ein geringes Risiko für eine Infektion des Menschen mit Zoonoseerregern ausgeht, da weder Salmonellen noch STEC/VTEC nachgewiesen wurden und nur einzelne Proben mit Campylobacter (0,3 % positive Proben aus dem Einzelhandel) und Listeria monocytogenes (etwa 1 % positive Proben aus Erzeugerbetrieben und dem Einzelhandel) belastet waren.
Weiter erinnert das Amt an den Krankheitsausbruch im Jahr 2012 als in Deutschland tausende Kinder und Jugendliche erkrankten, nachdem sie in der Schulspeisung mit Noroviren belastete tiefgekühlte Erdbeeren aus China verzehrt hatten. Der Vorfall führte dazu, dass anschließend in die EU importierte Tiefkühl-Erdbeeren aus China verstärkt kontrolliert wurden.
Dabei wurden im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 2017 bei Ware aus dem Einzelhandel in einer von 432 Proben Tiefkühl-Himbeeren Noroviren und in keiner Hepatitis-A-Viren nachgewiesen. Die Untersuchungen von mehr als 150 Proben tiefgekühlter Erdbeeren ergab lediglich in einer den positiven Nachweis auf Noroviren. Hepatitis-A-Viren wurden in keiner Probe gefunden.
Laut BVL ergaben die Untersuchungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer auf Pflanzenschutzmittelrückstände bei Erdbeeren im Jahr 2017 in 0,4 % und im Jahr 2016 in 0,8 % der untersuchten Proben Rückstände über den geltenden Rückstandshöchstmengen. Gut drei Viertel der Proben davon enthielten Mehrfachrückstände mit bis zu 17 unterschiedlichen Wirkstoffen. Ähnlich war die Situation bei den Himbeeren und Heidelbeeren mit einer Quote von 0,8 % an Höchstmengenüberschreitungen im Jahr 2017. Deutlich öfter waren die Grenzwerte bei Johannisbeeren und Brombeeren mit 5 bzw. 10 % der untersuchten Fälle überschritten. Auffallend war, dass bei tiefgekühlter Ware im Vergleich zur frischen deutlich häufiger die Rückstandshöchstmengen überschritten waren.
QUELLE:
• www.bvl.bund.de (Startseite > Presse / Infothek > Für Journalisten > Presse- und Hintergrundinformationen > Lebensmittel im Blickpunkt: Beerenobst kann auch Träger von Krankheitserregern sein) vom 23.07.2019
Dr. Herbert Otteneder