Ein Nahrungsergänzungsmittel wurde auf der Homepage als Natural Pain Relief, ein natürlicher universaler Schmerzstiller bezeichnet. Das Mittel habe „entzündungshemmende und analgetische Eigenschaften“ und wirke gegen „neuropathische (nervenbedingte) und inflammatorische (entzündliche) Schmerzen“. Nachdem ein Verbraucher das Produkt bei einem Verbraucherportal gemeldet hatte, mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen ab.
Der Anbieter schrieb die angeblichen schmerzstillenden Wirkungen der enthaltenen Substanz Palmitoylethanolamid zu. Doch krankheitsbezogene Angaben sind für Lebensmittel, und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel, generell verboten. Anbieter dürfen daher nicht behaupten, dass ihr Produkt zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit geeignet ist. Unter Krankheit wird nach Ansicht mehrerer Gerichte jede, auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Körperfunktion verstanden. Für Palmitoylethanolamid sind auch keine gesundheitsbezogenen Angaben beantragt oder zugelassen. Nach Ansicht des vzbv sind die aufgeführten Aussagen daher nicht zulässig.
Der Anbieter hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und bietet das Produkt auf seiner Homepage nicht mehr an.
QUELLE:
- Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 03.03.2020
Dr. Greta Riel