Tetrahydrocannabinol in hanfhaltigen Lebensmitteln
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Tetrahydrocannabinol in hanfhaltigen Lebensmitteln

Auf Bitten der Überwachungsbehörde eines Bundeslandes hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beauftragt, das Risiko psychogener und pharmakologischer Wirkungen durch den Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel für alle Bevölkerungsgruppen einschließlich von Kindern zu bewerten. Zu Grunde gelegt wurden dazu die von den Überwachungsbehörden in Lebensmitteln ermittelten üblichen Tetrahydrocannabinolgehalte. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt das BfR zu dem Schluss, dass der Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel mit den zugrunde liegenden Gesamt-Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalten (Δ9-THC) zu einer Überschreitung der von der EFSA vorgeschlagenen Akuten Referenzdosis (ARfD) von 0,001 mg/ kg Körpergewicht führen kann. Diese Akute Referenzdosis beschreibt die Menge an Δ9-THC, die kurzfristig aufgenommen werden kann, ohne dass psychomotorische und psychogene Effekte zu erwarten sind. Weiter weist das BfR darauf hin, dass bei Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel Δ9-THC-Dosen aufgenommen werden könnten, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von ≥ 2,5 mg/ Person und Tag liegen. In diesem Dosisbereich muss mit dem Auftreten von psychomotorischen Wirkungen wie verminderte Reaktionsfähigkeit oder Müdigkeit gerechnet werden. Es können mit dem Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel auch Einschränkungen der Tauglichkeit im Straßenverkehr und bei der Bedienung gefährlicher Maschinen verbunden sein. Die psychomotorischen Effekte können zudem durch alkoholische Getränke und bestimmte Arzneimittel verstärkt werden. Nach Auffassung des BfR sollten daher die Gehalte an Δ9-THC in hanfhaltigen Lebensmitteln weiter minimiert werden.
Das BfR empfiehlt, repräsentative Daten zu den Δ9-THC-Gehalten in hanfhaltigen Lebensmitteln, die in Deutschland im Handel sind, mit einer geeigneten Bestimmungsmethode zu ermitteln. Zu diesen Lebensmitteln sollten auch die Verzehrsdaten erhoben werden.
Durch den Verzehr bestimmter hanfhaltiger Lebensmittel können zudem Δ9-THC-Dosen aufgenommen werden, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von über 2,5 mg pro Person und Tag liegen. In diesen Fällen sind pharmakologische Wirkungen zu erwarten. Das BfR empfiehlt daher zu prüfen, ob hanfhaltige Lebensmittel mit Δ9-THC-Gehalten, die zu Aufnahmen im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen führen können, noch als Lebensmittel anzusehen sind.

QUELLE:
 
• „Stellungnahme Nr. 034/2018 des BfR vom 8. November 2018: Tetrahydrocannabinolgehalte sind in vielen hanfhaltigen Lebensmitteln zu hoch – gesundheitliche Beeinträchtigungen sind möglich

Dr. Herbert Otteneder
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