Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der Zucker und andere süßende Zutaten in Baby- und Kleinkindertees verboten werden. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner begründet ihre Initiative mit dem eindringlichen Hinweis darauf, dass der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas erhöht. Wer bereits als Baby an den süßen Geschmack gewöhnt wird, wird auch im weiteren Leben aus Gewohnheit wenig Freude an Ungesüßtem haben. Die ersten 1 000 Tage im Leben sind entscheidend. Angestammte Ernährungsgewohnheiten später noch zu ändern, ist schwierig. Richtig und wichtig ist es deshalb, so früh wie möglich die richtigen Weichen für ein gutes Aufwachsen zu stellen, so die Ministerin.
Der Verordnungsentwurf ist verankert in der Ende vergangenen Jahres im Kabinett beschlossenen Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für weniger Zucker, Fette und Salz in Fertignahrungsmitteln. Damit soll wirksam der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz reduziert werden. Der Verordnungsentwurf sieht vor:
• Ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft(-konzentrat), Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees,
• den verpflichtenden Hinweis an die Käufer und Anwender, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll,
• die Kennzeichnungsvorgabe bezüglich des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies mindestens vier Monate.
Die Vorgaben gelten sowohl für Erzeugnisse, die zubereitet werden müssen, als auch für verzehrfertige Getränke. Denn eine vom unabhängigen Max Rubner-Institut erstellte Marktübersicht hatte gezeigt, dass es neben den "klassischen" Angebotsformen als Teebeutel, Pulver oder Granulat auch verzehrfertige Getränke gibt, in der Kräuter- oder Früchtetee die mengenmäßig überwiegende Zutat ist. Diese werden vom Verordnungsentwurf ebenfalls erfasst.
QUELLE:
• www.bmel.de (Startseite > Presse > Presseinformation > Bundesministerin Klöckner legt Verordnung zum Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder vor) vom 30.06.2019
Dr. Herbert Otteneder