Warentest findet Keime und kritische Stoffe in stillem Mineralwasser
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Warentest findet Keime und kritische Stoffe in stillem Mineralwasser

Stiftung Warentest ließ insgesamt 32 stille natürliche Mineralwässer umfangreich chemisch und mikrobiologisch untersuchen. Der Begriff Mineralwasser bedeutet nicht zwangsläufig reich an Mineralstoffen. Nur bei zwei Produkten lagen die Gehalte bei über 1 500 mg/l und wurden als „hoch“ bezeichnet. Bei 12 Wässern bewegten sich die Werte im mittleren Bereich, d.h. zwischen 500 und 1 500 mg/l. Etwa die Hälfte wies nur Mineralstoffgehalte zwischen unter 100 und 500 mg/l auf, darunter 13 mit Gehalten unter dem Durchschnitt der Gehalte von Trinkwasser, die Warentest parallel dazu untersuchte. In Anpassung an europäisches Recht ist bei natürlichen Mineralwässern seit 1980 kein Mindestgehalt an Mineralstoffen mehr vorgeschrieben.
Bei einem Bio-Mineralwasser lag der Gehalt an Radium 228 mit 48 mBq/l und auch die Summe aus Radium 226 und 228 mit 131 mBq/l über den für Bio-Mineralwässer vorgesehenen Höchstwerten von 20 bzw. 100 mBq/l. Ein weiteres Nicht-Bio-Wasser erreichte den Grenzwert für Radium 128 gerade. Weiterhin entdeckten die Tester in einem Mineralwasser, das geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sein soll, 6 µg/l Vanadium. Vanadium kommt natürlicherweise in Vulkanböden vor und gilt als möglicherweise krebserregend. Für Trinkwasser hat das Bundesumweltamt einen Leitwert von 4 µg/l festgelegt.
In drei Mineralwässern wurden Spuren der Abbauprodukte von Pestiziden, darunter in zwei für die Bereitung von Säuglingsnahrung geeigneten Wässern. In einem Fall wurden Rückstände eines Korrosionsschutzmittels nachgewiesen. In diesem Zusammenhang verweist Warentest auf die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Min/TafelWV), wonach Mineralwasser seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen hat und von ursprünglicher Reinheit ist. Beim Nachweis der aus oberirdischen Verunreinigungen stammenden Stoffe ist diese Eigenschaft nach Auffassung von Warentest nicht mehr gegeben. Dazu hat allerdings der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 20.06.2013 (Az.; 9 S 2883/11) die Auffassung vertreten, dass nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht bereits jeglicher anthropogene Eintrag als "Verunreinigung" anzusehen ist, der einer amtlichen Anerkennung entgegensteht (Food & Recht, 10/2013 S. 10).
Insgesamt wiesen die Tester in sechs stillen Mineralwässern, darunter in zwei Bio-Erzeugnissen Keime nach, die für immungeschwächte Menschen kritisch sein können. Bio-Mineralwasser fällt nicht unter die Öko-Verordnung (BGH, Urteil vom 13. September 2012 – I ZR 230/11). Die Ausstattung erfolgt mit einem Logo, das die private Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser vergibt. Deren Anforderungen sind strenger und weitergehender als die der Min/TafelWV.

QUELLE:
 
• „ test, Ausgabe 7/2019, S. 14 ff
 
 
Dr. Herbert Otteneder
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