Nachschlagewerk
Ihr unverzichtbarer Leitfaden durch das Zusatzstoffrecht: schnelle Orientierung, präzise Volltextsuche und leicht verständliche Erläuterungen für die korrekte Verwendung von Zusatzstoffen.
In diesem Modul finden Sie alles Wichtige zur komplexen Thematik der Lebensmittelzusatzstoffe. Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsgründe und Dosierung werden eingehend erläutert. Die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen werden dargestellt und praxisgerecht kommentiert. Mithilfe intelligenter Verlinkungen haben Sie direkten Zugriff auf aktuelle Vorschriften der "Textsammlung Lebensmittelrecht".
Sicherlich kennen Sie das Problem: Sie möchten Ihrem Produkt Zusatzstoffe zusetzen, wissen aber nicht, welche hierfür erlaubt sind. Oder Sie entdecken einen neuen Zusatzstoff auf dem Markt und müssen nun herausfinden, ob dieser für Ihre Produkte geeignet ist.
Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Mit unserem Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe werden solche Aufgaben ab sofort zum Kinderspiel. Einfach den gewünschten Zusatzstoff oder das gewünschte Produkt auswählen und schon sagt Ihnen das Handbuch, was hier möglich ist.
Unser Handbuch ist das Ergebnis jahrelanger Forschung und Erfahrung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Es wurde von Branchenexperten erstellt und von zahlreichen Fachleuten als unverzichtbares Werkzeug anerkannt. Über 1.000 zufriedene Kunden nutzen bereits das Handbuch und täglich werden es mehr. Die Zeitschrift „Ernährung aktuell“ bewertet das Handbuch "Das Handbuch ist ein absolutes Muss für jeden, der über Zusatzstoffe genaustens informiert sein will."
Warten Sie nicht, bis Sie auf ein rechtliches Problem stoßen. Seien Sie proaktiv und rüsten Sie sich mit dem Wissen aus, das Sie benötigen, um sicher und gesetzeskonform zu arbeiten. Kommen auch Sie in den Genuss immenser Zeitersparnis und bestellen Sie noch heute Ihren Zugang zum Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe!
Unser Handbuch bietet Ihnen folgende Benefits:
Das erhalten Sie zusätzlich:
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.