Mit seinem Rundschreiben vom 11.10.2022 gab der Lebensmittelverband Deutschland die erweiterte Neufassung der gemeinsamen Empfehlung von „MOH-Orientierungswerten“ mit Stand vom September 2022 bekannt. Die Veröffentlichung erfolgte im Namen der gemeinsamen Projektgruppe „MOH-Orientierungswerte“ unter Federführung des Lebensmittelverbands Deutschland und den Vertretern der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) / Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB).
Der Verband weist daraufhin, dass das in der Zusammenarbeit zwischen Überwachung und Wirtschaft realisierte Projekt auf über 16 500 Einzeldaten aus unterschiedlichen Lebensmittelkategorien fußt. Die Daten stammen aus Eigenkontrollen sowie aus Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Der Lebensmittelverband und die LAV empfehlen die Nutzung der MOH-Orientierungswerte zur Beurteilung von Endverbraucherprodukten. Die Werte geben eine Orientierung, welcher quellenunabhängige Gehalt an mineralölartigen Kohlenwasserstoffen (MOH als Summe aus MOSH und MOSH-Analogen wie POSH, PAO, MORE sowie MOAH in Lebensmitteln einer spezifischen Gruppe mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Sie sind das Ergebnis einer guten fachlichen Herstellungspraxis auf den verschiedenen Prozessstufen und aufgrund ubiquitärer Einflüsse. Weiter wird erläutert: „Werden Orientierungswerte überschritten, kann dies auf mögliche und gemäß der Guten Praxis gegebenenfalls vermeidbare Eintragsquellen im Rahmen der Herstellungs- und Verpackungsprozesse entlang einer Lieferkette hinweisen und Anlass für Ursachenforschung sein.“
Zum aktuellen Stand vom September 2022 wurden die bisherigen Werte zum Stand vom August 2021 um Werte für Vegane und vegetarische herzhafte Aufstriche, Brotbeläge, Aufschnitt und vergleichbare Erzeugnisse mit 5 mg/kg und für Pfannenprodukte mit Anlehnung an Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit 11 mg/kg erweitert. Als Orientierungswerte für MOAH wurden die Bestimmungsgrenzen von 2 mg/kg für Fette und Öle und von 0,5 mg/kg für Lebensmittel mit einem Fettgehalt über 4 % festgelegt.
QUELLE:
- Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB) Lebensmittelverband Deutschland e. V.; Aktualisierung Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln, Stand: 12.10.2022
Dr. Herbert Otteneder