Vor allem im Internet boomen Nahrungsergänzungsmittel mit angeblicher Anti-Kater-Wirkung. Ein Alkoholkater stellt laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das OLG.
Die Wettbewerbszentrale klagte gegen einen Anbieter zweier Nahrungsergänzungsmittel. Die Produkte wurden mit zahlreichen Slogans beworben, darunter „Anti Hangover Drink“, „Natürlich bei Kater“ oder „Mit unserem Anti-Hangover-Drink führst Du Deinem Körper natürliche, antioxidative Pflanzenextrakte, Elektrolyte und Vitamine zu“. Das OLG untersagte mehr als 20 Aussagen und begründete seine Entscheidung mit einem Verweis auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach dürfen Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben.
Unter „Krankheit“ sei auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder Tätigkeit des Körpers zu verstehen. Die Werbung hatte den Kater unter anderem mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz beschrieben. Derartige Symptome träten nicht als Folge des natürlichen „Auf und Ab“ des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein, so das OLG.
QUELLEN:
• Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 31.10.2019
• Pressemitteilung der OLG Frankfurt vom 23.09.2019
Dr. Greta Riel