Arzt oder Betriebsartz - wohin bei psychischer Beratung?
Pflegekraft im Gespräch mit der Betriebsärztin © Photographee.eu/stobe.adobe.com

Arzt oder Betriebsartz - wohin bei psychischer Beratung?

Seit 2013 steht im Arbeitsschutzgesetz geschrieben, dass Arbeitgeber auch die psychische Beanspruchung ihrer Mitarbeiter einschätzen, bewerten und ihr systematisch begegnen müssen.
Auch wenn es dafür bereits eine Flut von Seminaren, Assessments und Beratungsangeboten gibt, kommt dieser Auftrag nur langsam an der Basis an. Er führt bei Führungskräften und Mitarbeitern zu Fragen wie dieser: „Kann man mit einer psychischen Belastung zu jedem Durchgangsarzt gehen?“
Der bessere Ansprechpartner für dauerhafte und wiederkehrende Belastungen, die langfristig zu einer Berufserkrankung führen können, ist der Betriebsarzt. Er begleitet die Belegschaft einer Pflegeeinrichtung präventiv und langfristig. Er berät Mitarbeiter und Führungskräfte zu allen Fragen der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz.
Der Durchgangsarzt, kurz „D-Arzt“ genannt, ist der Mediziner, dem sich Mitarbeiter nach dem Eintreten eines Arbeitsunfalls vorstellen sollten. Er hat die Legitimation der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitsunfälle aufzunehmen, zu versorgen und die Weiterleitung an Fachärzten zu veranlassen. Eine Unfallmeldung muss laut gesetzlicher Unfallversicherung dann erfolgen, wenn ein Schaden zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, die länger als drei Arbeitstage dauert.
In der Praxis zeigt sich, dass Mitarbeiter nach Unfällen für die Seele, wie zum Beispiel gewaltsamen Übergriffen durch Klienten, Reanimationen, Notfallsituationen mit tödlichem Ausgang, oft den Hausarzt aufsuchen und damit eine reguläre Krankmeldung erfolgt. Die genannten Ereignisse werden dadurch als Arbeitsunfall nicht wahrgenommen oder evaluiert.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Mitarbeiter regelmäßig, z.B. in der jährlichen Pflichtunterweisung darüber zu informieren, welche vorbeugenden Beratungsmaßnahmen durch den Betriebsarzt sowie Maßnahmen der Erstversorgung im Schadensfall durch den „D-Arzt“ zur Verfügung stehen.

Ina Tristl
Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGW)
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