Bestrahlte Lebensmittel erkennen
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Bestrahlte Lebensmittel erkennen

Lebensmittelklarheit gibt in einer aktuellen Meldung Informationen zur Erkennbarkeit bestrahlter Lebensmittel. Mit ionisierender Strahlung behandelte Lebensmittel müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ gekennzeichnet werden. Ein einheitliches Label oder eine Kennzeichnung direkt im Hauptsichtfeld sei jedoch rechtlich nicht vorgeschrieben. 
Insgesamt sind laut Lebensmittelklarheit in Deutschland nur vereinzelt bestrahlte Lebensmittel zugelassen. Für die meisten Lebensmittel ist in Deutschland der Einsatz ionisierender Strahlung verboten. Ausnahmen sind in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung geregelt. Danach dürfen getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen behandelt werden.

In einigen anderen EU-Ländern ist eine Bestrahlung bei weiteren Lebensmittelgruppen zugelassen. So erlauben beispielsweise Belgien, Tschechien und Frankreich die Bestrahlung von Geflügelfleisch. Diese Lebensmittel können in Deutschland nur mittels einer Allgemeinverfügung in Verkehr gebracht werden. Erteilt wurde diese bisher nur für Frischkäsezubereitung mit bestrahlten Gewürzen, tiefgefrorene, bestrahlte Froschschenkel und bestrahlten Invertflüssigzucker.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen Lebensmittel, die mit ionisierender Strahlung behandelt wurden, durch die Angaben „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Dies gilt sowohl für lose als auch verpackte Ware oder Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung. Werden beispielsweise bestrahlte Kräuter und Gewürze als Zutat in einem verpackten Lebensmittel verwendet, erfolgt die Kennzeichnung in der Zutatenliste. Ein zusätzliches, vorgeschriebenes Label gibt es nicht.

Quellen: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 12.12.2023

Dr. Greta Riel
 

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