BfR-Verbraucherkonferenz Genome Editing
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BfR-Verbraucherkonferenz Genome Editing

20 Bürgerinnen und Bürger diskutierten bei der Verbraucherkonferenz des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Genome Editing (Gen-Scheren). Dabei ging es um Risiken und Grenzen des Verfahrens sowie die Frage, was muss die Gesellschaft bedenken, wenn sie sich auf die neuen Methoden der Biotechnik einlässt. Nach Abschluss des Projekts überreichten die Teilnehmer ihr erarbeitetes Votum am 30. September 2019 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin den Repräsentanten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Durch die BfR-Verbraucherkonferenz soll ein differenziertes Meinungsbild zur Anwendung von Genome Editing in Form eines Verbrauchervotums entstehen und bekanntgemacht werden.
 
Für die Verbraucherkonferenz konnten sich die Teilnehmer bewerben. Die Auswahl erfolgte so, dass in Bezug auf die soziodemographischen Eigenschaften wie Geschlecht, Alter und Berufsstatus ein möglichst heterogenes Bild entstand. Die Teilnehmer wurden in die Problematik eingewiesen. Ihre Aufgabe war es dann Fragen zu formulieren, die an eine Gruppe ausgewählter Experten zu stellen waren. Im Anschluss an die Expertenanhörung formulierte die Verbrauchergruppe ihr Votum.
 
Einleitend wies der Bericht darauf hin, dass es zu neuen gentechnischen Methoden, die unter dem Begriff Genome Editing (GE) zusammengefasst werden, stark divergierende Meinungen innerhalb der Gruppe gibt. Zunächst stellte die Gruppe als Ganzes fest, dass vorrangig das Produkt der genetischen Veränderung durch Genome Editing auf Risiken zu überprüfen ist und nicht das Verfahren. Insbesondere ist zu klären, ob das Endprodukt der Genome Editing-Technik wirklich unter das Gentechnikgesetz fällt. Punktmutationen können auch auf natürlichem Wege entstehen. Da Genome Editing analytisch derzeit nicht nachgewiesen werden kann, müssen nach Auffassung der Gruppe geeignete Nachweisverfahren entwickelt werden. Außerdem ist die Grundlagenforschung zum Genome-Editing staatlich zu fördern und durchzuführen. Ferner weist die Gruppe darauf hin, dass Langzeitstudien fehlen. Es muss eine regelmäßige Evaluierung stattfinden und dabei der Austausch zu Erfahrungen und Nebenwirkungen gefördert werden, wobei insbesondere auch die Verbraucher einzubeziehen sind.
 
Beim Thema der unterschiedlichen Regulierung von transgenen und nicht-transgenen Veränderungen bzw. der Gleichsetzung von Punktmutation durch Genome Editing mit konventioneller Mutagenese ist die Gruppe geteilter Meinung. So fordert ein Teil, es sollte im Gentechnikgesetz klar zwischen dem Einsatz von Fremd-DNA und dem Einsatz von Genome Editing zur Erzeugung von Punktmutationen unterschieden werden. Wobei letzteres mit dem Einsatz der Mutagenese gleichzusetzen ist. Dies sei jedoch zu überprüfen, fordert ein weiterer Teil. Für die dritte Gruppe besteht dagegen ein klarer Unterschied zwischen den Punktmutationen, die entweder durch Genome Editing, konventionelle Züchtung oder konventionelle Gentechnik entstanden sind bzw. hervorgerufen wurden.

QUELLE:
 
  • Verbrauchervotum Ergebnis der BfR-Verbraucherkonferenz „Genome Editing im Bereich Ernährung und menschliche Gesundheit“ 2019

Dr. Herbert Otteneder
 

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