Hersteller bewerben das alternative Süßungsmittel "Birkenzucker" gerne als zahnschonend, kalorienarm und natürlich. Rechtlich gesehen gilt Birkenzucker als Zusatzstoff und fällt damit unter die EU-Zusatzstoffverordnung. Xylit (E 967) wird u.a. in kalorienreduzierten und Produkten ohne Zuckerzusatz verwendet.
Industriell wird Xylit meist aus Xylose ("Holzzucker") hergestellt. Xylose kommt unter anderem in Birkenholz vor. Neben Birkenholz und anderen Harthölzern dienen als Rohstoffe häufig Maiskolbenreste, Stroh, Getreidekleie und Zuckerrohr-Bagasse, die faserigen Rückstände aus der Zuckergewinnung. Im Vergleich zu Holz sind landwirtschaftliche Reststoffe die preiswertere Rohstoffquelle.
Die Etikettierung und Werbung vieler Birkenzuckerprodukte erwecken den Eindruck, dass es sich bei dem Süßungsmittel um ein natürliches Erzeugnis handelt, das aus Birken stammt. Die Herstellung von Xylit ist allerdings nicht natürlicher als die Herstellung von Sorbit und Isomalt. Bei einigen Produkten fehlt nach Beobachtungen von Verbraucherschutzportalen der Hinweis, dass das Süßungsmittel bei übermäßigem Verzehr abführend wirken kann. Insbesondere bei Lebensmitteln, die im Internet beworben und vertrieben werden, kommt es bei den gesundheitsbezogenen Angaben häufiger zu Verstößen gegen die Health-Claims-Verordnung. Dazu gehört die Behauptung, Birkenzuckerprodukte schützte die Zähne vor Karies oder das Produkt hemme den Appetit.
QUELLE:
- Meldung lebensmittelklarheit.de vom 20.09.2019
Dr. Greta Riel