BMEL notifiziert Nutri-Score
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BMEL notifiziert Nutri-Score

Im Rahmen einer repräsentativen Verbraucherbefragung hat sich die Mehrheit der Befragten für das „Nutri-Score“-Modell zur erweiterten Nährwertkennzeichnung entschieden (Food & Recht, November/2019 S. 3). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nunmehr mit dem Referentenentwurf zur „Ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung“ die Einführung von Nutri-Score bei der Europäischen Kommission notifiziert.

In seiner Begründung führt das Ministerium aus, dass In Deutschland 47 Prozent der Frauen, 62 Prozent der Männer und 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig sind. Ein Grund hierfür ist der Konsum von zu viel ernährungsphysiologisch ungünstig beschaffenen Lebensmitteln. Mit der erweiterten Nährwertkennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und verständlich über die ernährungsphysiologische Beschaffenheit eines Lebensmittels informiert werden. Die nationale Einführung der erweiterten Nährwertkennzeichen erfolgt nach geltendem EU-Recht dabei nur auf freiwilliger Basis.

Zu dem genannten Zweck wird in die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung § 4a „Erweiterte Nährwertkennzeichnung“ eingefügt. Danach darf der Verantwortliche nach Artikel 8 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittel mit dem in der Anlage abgebildeten Nutri-Score-Kennzeichen in den Verkehr bringen. Das Kennzeichen ist als Gemeinschaftskollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen. Die Nutzung des Nutri-Score-Kennzeichens ist freiwillig. Vorausgesetzt wird, dass der Verantwortliche insbesondere die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers eingeholt hat und die Bedingungen des Markeninhabers für die Nutzung der Marke einhält. Das Bundesministerium hat auf seiner Internetseite deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht.

In der Anlage ist das Nutri-Score-Kennzeichen abgebildet. Dazu werden die günstigen Nährwertelemente (Ballaststoffe, Proteine, Obst, Gemüse, Nüsse) und die ungünstigen (Energie, Gesamtzucker, gesättigte Fettsäuren, Natrium) mit Punkten bewertet und zu einer Gesamtpunktezahl gegeneinander verrechnet. Das in fünf Stufen eingeteilte Ergebnis, das mit Buchstaben von A (günstig) bis E (ungünstig), jeweils farblich von grün bis rot unterlegt ist, ergibt die Bewertung als günstig im Sinne einer ausgewogenen Ernährung oder nicht.


QUELLE:

  •    Presseerklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Nummer 48 vom 10. März 2020

 

Dr. Herbert Otteneder

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