„Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“

„Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“

 

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“. Laut einem Verbraucherportal für Lebensmittel ist diese Werbung vermutlich nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese müsse den Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung entsprechen und zugelassen sein. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben könnten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (beispielsweise einer enthaltenen Mindestmenge eines Nährstoffs pro Portion) verwendet werden.

Eine Aussage zur Wirkung auf das Immunsystem ist für elf Nährstoffe zugelassen und lautet: „… trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Produktnamen und Werbeangaben auf der Vorderseite von Verpackungen müssten dem zugelassenen Claim sinngemäß entsprechen und sollten nicht über die zugelassene Aussage hinausgehen.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) kam zu dem Schluss, dass die Aussage „zur Förderung von“ nicht gleichbedeutend mit „trägt zur normalen Funktion bei“ ist. Auch das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei“.

Das Lebensmittelverbraucher-Portal geht deshalb davon aus, dass die Angabe „bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“ unzulässig ist. Im Zweifel müsse in diesem Fall ein Gericht entscheiden.

QUELLE:

  •   Meldung lebensmittelklarheit.de vom 02.04.2020

 

Dr. Greta Riel

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