BVL: Hanfextrakt ist Novel Food
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BVL: Hanfextrakt ist Novel Food

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt auf seiner Website mit, dass für Hanfextrakte oder daraus hergestellte Produkte, die Cannabinoide (z. B. CBD) enthalten, bis jetzt weder durch die EIHA (European Industrial Hemp Association) noch durch andere Wirtschaftsbeteilige ausreichende Nachweise erbracht wurden, die einen nennenswerten Verzehr in der Europäischen Union vor dem Stichtag der Novel Food-Verordnung (15. Mai 1997) belegen. Daher werden diese Erzeugnisse weiterhin EU-weit als neuartige Lebensmittel betrachtet. Die Entscheidung über die Einstufung cannabinoidhaltiger Hanfextrakte wurde von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission nach Sichtung und Wertung aller verfügbaren Informationen einvernehmlich getroffen. Nach der aktuellen Auswertung des Europäischen Schnellwarnsystems (RASFF) wurden im Zeitraum 13.02. bis 12.03,2010 vor insgesamt 12 Tetrahydrocannabinol (THC) –haltigen Nahrungsergänzungsmitteln und CDB-Ölen gewarnt (Food & Recht, April/2020 S.15).
Das BVL widerspricht damit einer Verlautbarung der EIHA. Der Verband teilte in seiner Pressemitteilung vom 03.03.2020 mit, CBD-haltige Produkte fallen nicht grundsätzlich unter die Verordnung für zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel (Novel Food).

Bereits am 20.03.2019 stellte das BVL fest: „Für die Einzelsubstanz Cannabidiol (CBD) wurde bisher kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt. CBD wird daher im Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission unter dem Eintrag „Cannabinoids“ als neuartig beurteilt und bedarf somit einer Zulassung nach der Novel Food-Verordnung. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse bislang nicht verkehrsfähig (Stand März 2019). Die Neuartigkeit gilt sowohl für cannabinoidhaltige Extrakte aus Cannabis sativa L. als auch für jedes Produkt, zu dem cannabinoidhaltige Extrakte als Zutat zugesetzt werden (z.B. Hanfsamenöl mit CBD)“.

 
QUELLEN:

  •    www.bvl.bund.de (Startseite > Aktuelle Meldungen > Fachmeldungen > Einschätzung des BVL zu Hanfextrakten hat Bestand) vom 06.03.2020
  •    www.bvl.bund.de (Startseite > Ist das Cannabis-Produkt sicher?) vom 20.03.2019
  •    European Industrial Hemp Association (EIHA) 03.03.2020 – 12:25 Uhr EIHA versus BVL: Cannabidiol (CBD) nicht zwingend als Novel Food zulassungspflichtig
  •    Food & Recht, April/2020


Dr. Herbert Otteneder

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