Im Monitoring 2018 wurden insgesamt 9 540 (8 047)* Proben untersucht, davon 8 238 (7 006)* Lebensmittel, 626 (592)* Proben kosmetische Mittel sowie 676 (931)* Proben von Bedarfsgegenständen. Entsprechend dem Monitoringplan wurden 18 verschiedene Arten tierischer und 42 verschiede pflanzliche Lebensmittel des Warenkorbs zur Untersuchung ausgewählt. Unter den 603 Proben tierischer Herkunft konnten in Alaska Seelachs/Pollack, Butter, Rinderhackfleisch Hühnereiern Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel festgestellt werden. Deren Werte lagen unter den Höchstmengen der Verordnungen (EG) Nr. 396/2005 und (EG) Nr. 1881/2006. Es handelte es sich weitgehend um ubiquitär vorkommende, persistente chlororganische Verbindungen. Eine Ausnahme bildeten Rückstände von Chlorpyrifos in Alaska Seelachs/Pollack.
Die Prüfung auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ergab bei 2,8 % (1,7 %)* der pflanzlichen Lebensmittel Höchstmengenüberschreitungen. Die meisten Überschreitungen wurden bei Grünkohl (11,5 %), Kräutertee (9,1 %) und Petersilienblättern (6,3 %) festgestellt. In 2,3% (1,9 %)* der Proben von Erzeugnissen mit Herkunft aus Deutschland konnten Rückstände von Wirkstoffen nachgewiesen werden, deren Anwendung für die entsprechende Kultur in Deutschland im Jahr 2018 nicht zugelassen war.
Bei 226 untersuchten Proben teilweise gegorener Traubenmost (78,3 % aus Deutschland und 20,8% aus Italien) war in einem Fünftel (18 %) die Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände negativ. Fast die Hälfte der positiven Proben wies allerdings Mehrfachrückstände auf.
In einer Reihe tierischer und pflanzlicher Lebensmittel wurden Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) nachgewiesen. Jeweils 5 Befunde (0,4 %) von BAC bzw. DDAC lagen über dem Höchstgehalt von 0,1 mg/kg.
Bei 17 % der untersuchten 1 547 Proben Obst und Gemüse war der Höchstgehalt der Verordnung (EG) Nr.396/2005 für Chlorat von 0,01 mg/kg überschritten.
Bei 17 % der untersuchten 1 547 Proben Obst und Gemüse war der Höchstgehalt der Verordnung (EG) Nr.396/2005 für Chlorat von 0,01 mg/kg überschritten.
Überschreitungen der Referenzwerte für Perchlorat traten nur vereinzelt auf. Die untersuchten Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs wiesen geringe Perchlorat-Gehalte auf. Referenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten. Derzeit wird auf EU-Expertenebene die Einführung von maximal zulässigen Höchstgehalten für Perchlorat in verschiedenen Lebensmittelgruppen diskutiert.
Die Untersuchungen auf Mykotoxine waren weitgehend unauffällig. Erhöhte Werte für Aflatoxin B1 und Ochratoxin A (OTA) traten bei Paprikapulver auf. Grenzwertüberschreitungen gab es bei Paprikapulver mit Aflatoxin B1, bei Dinkel mit OTA und bei Maismehl mit Fumonisin B1 und B2.
Weitgehend unauffällig waren die Ergebnisse der Elementuntersuchungen. Nach wie vor enthielt Rucola hohe Mengen an Nitrat mit Werten über 6 000 mg/kg.
Das Projektmonitoring umfasste die Themen Zearalenon in Soja, Pyrrolizidinalkaloide in Tee, Pflanzenschutzmittelrückstände in teilweise gegorenen Traubenmosten und Bestimmung von Elementen in getrockneten Algen (Meeresalgen). 719 Untersuchungen wurden an 626 Proben von kosmetischen Mitteln durchgeführt.
In Lebensmittelbedarfsgegenständen wurden Mineralölkohlenwasserstoffe aus Papier/Pappe/Karton und textilen Verpackungsmitteln sowie in Gegenständen zum Kochen/Braten/Backen/Grillen aus Papier/Karton/Pappe untersucht. Zudem wurde der Übergang von Mineralölkohlenwasserstoffen in darin verpackte trockene Lebensmittel bzw. in das Lebensmittelsimulanz E Poly(2,6-diphenyl-p-phenylenoxid) (Tenax®) analysiert. Insgesamt überschritten 9 von 132 verpackten Lebensmitteln (6,8 %) die bisher nicht verbindlichen Grenzwerte für den Eintrag aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Karton oder Pappe bzw. aus Altpapier.
Die Prüfung der Migration von Formaldehyd und Melamin aus „Coffee to go – Bechern“ ergab in 10,7% der Fälle eine Überschreitung des spezifischen Migrationsgrenzwerts (SML) für Formaldehyd und in 25,0 % eine Überschreitung des SML für Melamin im 3. Migrat.
* Zahlen 2017
QUELLEN:
• „ Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , Hrsg. BVL-Report 14.4 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit Monitoring 2018
Dr. Herbert Otteneder