Im Jahr 2022 sind im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) insgesamt 38 Erzeugnisse aus der Produktgruppe Corned meat untersucht worden. Zwölf (32 %) wurden bemängelt, weil sie nicht den BEFFE-Gehalt aufwiesen, der auf Grund ihrer Bezeichnung erwartbar war. Dieser Wert steht für das bindegewebseiweißfreie Fleischeiweiß und gibt an, wie viel hochwertiges Fleisch in einem Fleischerzeugnis verarbeitet worden ist. Bei neun Proben, die mit der Bezeichnung „Corned beef“ in den Verkehr gebracht wurden, war der BEFFE zu gering, entsprach somit nicht der Verkehrsauffassung und mussten als „irreführend“ bemängelt werden. Außerdem gab es Probleme bei der Kennzeichnung bei drei weiteren Proben.
Das, was umgangssprachlich immer als „Corned beef“ bezeichnet wird, ist nicht immer Corned beef. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches unterscheiden drei verschiedene Qualitätsstufen sehr ähnlicher Produkte, die als „Corned meat“ zusammengefasst werden. Diese unterscheiden sich u.a. in den BEFFE-Mindestgehalten mit 18 %, 14 % und 12%.
„Corned beef“ entspricht der höchsten Qualität, „Corned beef mit Gelee“ und „Rindfleischsülze“ oder „Rindfleisch in Aspik, fein zerkleinert“ haben geringere BEFFE-Gehalte. Offensichtlich werden diese Vorschriften von einigen Herstellern nicht immer komplett durchdrungen oder nicht eingehalten. So gab es neben den problematischen Fällen auch ein Beispiel, dass ein Erzeugnis den BEFFE-Gehalt aufwies, der für die Qualitätsstufe „Corned beef“ ausreichte. Dieses Produkt war im Handel aber nur als „Rindfleischsülze in Aspik“ bezeichnet worden. Insgesamt zeigten die Ergebnisse laut LALLF eine mangelhafte Umsetzung der Vorgaben der Leitsätze.
Quelle:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Greta Riel