Das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz betrifft 70 – 80 % aller Lebensmittel!

Das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz betrifft 70 – 80 % aller Lebensmittel!

Mit der Begründung, dass an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung häufig hoch verarbeitete Lebensmittel anpreist, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten, hat Bundesminister Cem Özdemir Pläne für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt.
 
Durch das neue Kinderlebensmittel-Werbegesetz (KLWG) sollen Kinder durch gesetzliche Vorgaben geschützt werden.
Beim KLWG handelt es sich um kein generelles Werbeverbot für die Bewerbung von Lebensmitteln gegenüber Kindern, auch nicht für sog. HFSS-Produkte (high in fat, salt or sugar). Dennoch betrifft das KLWG 70 – 80 % ALLER Lebensmittel (siehe Anhang des Gesetzes-Entwurfes).
 
Nun wurde der Gesetzesentwurf überarbeitet. Unter anderem wurde die Abkürzung des Gesetzes auf KLWG geändert und vor allem die im Anhang befindlichen Höchstwerte wurden angepasst. So wurde beispielsweise eine Bewerbung von Kuchen, Keksen oder Speiseeis nicht mehr per se gestrichen, sondern nun für Produkte bis maximal 3g Gesamtfett/ 100g und 0,25g Salz/ 100g zugelassen. Zusätzlich wurden pflanzenbasierte Alternativen mit aufgenommen.
 
Dagegen sind die Werte von Käse und Quark sowie Verarbeitungserzeugnisse von Fleisch und verarbeitetes oder haltbar gemachtes Obst und Gemüse deutlich reduziert.
 
 
Quellen:

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), www.bmel.de, Stand 19.05.2023
  • Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz – KLWG) vom 11.05.2023

 
Mareike Tolle

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.