Daten der Lebensmittelüberwachung aus 2018 veröffentlicht
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Daten der Lebensmittelüberwachung aus 2018 veröffentlicht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2018 zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 veröffentlicht.

Insgesamt haben die Lebensmittelkontrolleure der Bundesländer 504 730 Betriebe der insgesamt gemeldeten 1,2 Millionen Lebensmittelunternehmen unangekündigt überprüft, wie das BVL in seinem Bericht mitteilt. Die Kotrollfrequenz erreichte mit 41,6 % das Vorjahresniveau von 41,5 %. Die Beanstandungsquote sank von 13,6 im Jahr 2017 auf 12,6 %.

Am häufigsten wurde gegen die Vorschriften der allgemeinen Betriebshygiene mit 49,7 % aller Beanstandungen verstoßen. Dahinter folgen Mängel im Hygienemanagement der Betriebe mit 23,5 %. Die meisten Verstöße gab es wie 2017 bei den Dienstleistungsbetrieben: 67,5 % aller Beanstandungen entfielen auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen. Auf Platz 2 folgt der Einzelhandel mit 21,1 %.

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert, d.h. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Dabei werden vor allem Lebensmittel herstellende und verarbeitende Betriebe wie Schlachtereien und Fleischereien, Bäckereien, Großküchen, gastronomische Einrichtungen aller Art und der Einzelhandel überprüft.

Außerdem untersuchten die Behörden 366 986 Proben. Davon waren 97,6 % Lebensmittel und 2,4 % Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Auf die sechs Hauptnahrungsmittelgruppen entfielen 52,7 % der Proben. Beanstandet wurden insgesamt 47 609 Proben. Dies ergibt eine Beanstandungsquote von 13 %, die im Vergleich zu 2017 annähernd konstant blieb (2017: 12,9 %).

Die mit Abstand meisten Proben wurden bei „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnissen daraus“ genommen und untersucht. Bei 15,7 % wurden Verstöße festgestellt. Am häufigsten waren, wie bereits im Vorjahr, bei „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ wie Schlankheits- und Nahrungsergänzungsmittel 23,1 % sowie bei „Zuckerwaren“ 19 % Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt worden. Am häufigsten ergaben die Überprüfungen der Proben Mängel bei der Kennzeichnung und der Aufmachung Anlass für eine Beanstandung (60,3 %), gefolgt vom mikrobiologischen Zustand (16,6 %).

Im Berichtsjahr wurden auch 8 647 Proben von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt untersucht. Dazu gehören unter anderem Küchenutensilien, Geschirr, Besteck und Lebensmittelverpackungen. Davon mussten 13,3 %  wegen Verstößen bei der Kennzeichnung und Aufmachung beanstandet werden.


 QUELLEN:

• www.bvl.bund.de (Startseite > Presse / Infothek > Für Journalisten > Presse- und Hintergrundinformationen > 500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene) vom 19.9.2019

• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Jahresbericht 2018 der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach VO (EG) Nr. 882/2004


Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 11/2019)

 

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