Falsche Herkunft bei Äpfeln beworben

Falsche Herkunft bei Äpfeln beworben

Die richtige Angabe der Herkunft spielt für viele Verbraucher eine wichtige Rolle.  Laut Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommen falsche Angaben und Werbung zur Herkunft oder Region allerdings häufig vor. Jedes Jahr würden Fälle abgemahnt und die Verbraucherzentrale gehe dann auch gerichtlich gegen die Täuschungen vor. Im jüngsten Fall ging es um falsch ausgezeichnete Bio-Äpfel in Discounter-Märkten. Während das Preisschild am Regal Äpfel „aus Deutschland“ versprach, wurden die Äpfel laut Angaben auf der Packung allerdings in Italien (Südtirol) geerntet und lediglich in Deutschland verpackt. Damit Verbraucher nicht getäuscht werden, müsse der Handel dafür sorgen, das widersprüchliche bzw. irreführende Angaben auf Verpackungen, am Regal und in Prospekten unterlassen werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte den Discounter wegen Irreführung ab. Nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Vor dem Landgericht Freiburg erkannte die Discounter-Einzelhandelskette den Klaganspruch an. Es erging entsprechend das von der Verbraucherzentrale beantragte Anerkenntnisurteil. Sollte der Händler künftig wieder für Bio-Äpfel aus Deutschland werben, obwohl dem Verbraucher Ware aus anderen Ländern zum Kauf angeboten wird, droht dem Händler ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

 

QUELLE:

  •  Meldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. vom 13.02.2020

 

Dr. Greta Riel

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