Heuschrecken, Mehlwürmer und weitere Insekten tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel (Novel Food), deren dauerhafte Zulassung in der Europäischen Union noch aussteht. Für Produkte, für die ein Novel-Food-Antrag vorliegt, gelten Übergangsregelungen. Darum dürfen sie vorerst in den Handel gelangen. Im Mai 2021 hat der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) als erstes Insekt eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhalten.
Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen geprüft. Die Ergebnisse decken einige Mängel auf: Die Kennzeichnung möglicher Kreuzallergien ist lückenhaft und es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt oder einem anderen Verfahren zur Keimabtötung unterzogen wurden. Teils werde mit unzulässigen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Einige Produkte seien stark zucker- oder salzhaltig und allesamt seien sie nach Einschätzung der Verbraucherzentralen sehr teuer.
Für die bei den Produkten gegebenenfalls durchgeführten keimabtötenden Verfahren gibt es bislang keine gesetzlichen Vorgaben. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten einer Behandlung unterzogen wurden. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller daher auf, das angewendete Verfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass die Speisen vor dem Verzehr erhitzt werden sollten.
QUELLE:
- Meldung verbraucherzentrale.de vom 06.10.2022
Dr. Greta Riel