In der Wintersaison 2017 haben die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg und Stuttgart in Glühweinen und anderen alkoholhaltigen Heißgetränken, die landesweit auf Weihnachtsmärkten angeboten wurden, die Gehalte an Blei, Zinn, Kupfer und Aluminium bestimmt. Dabei konnten in 10 (19 %) von insgesamt 54 untersuchten Proben Gehalte an Blei, Zinn und Kupfer nachgewiesen werden, die jeweils über der gesetzlich festgelegten zulässigen Höchstmenge lagen. Darunter waren bei 5 Proben die Gehalte sowohl für Zinn und Kupfer bzw. für Zinn und Blei höher als die zulässigen Höchstmengen. Die Heißgetränke waren nicht verkehrsfähig. Eine Probe Glühwein musste aufgrund des sehr hohen Bleigehaltes von 4,6 mg/L sogar als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Dazu verweist das Amt auf eine Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus 2014 (siehe Quellen), wonach für die Toxizität von Blei keine Wirkungsschwelle existiert, d.h. keine Aufnahmemenge abzuleiten ist, die als unbedenklich gilt.
Aufgrund der Ergebnisse in 2017 erfolgten auch in der Saison 2018/2019 gezielte Untersuchungen offener Heißgetränke, die auf Weihnachtsmärkten angeboten wurden. Insgesamt wurden 110 Proben, darunter 48 erhitzte Proben, Glühwein und andere weinhaltige Heißgetränke auf Gehalte an den genannten Schwermetallen sowie auf Aluminium untersucht. Bevorzugt wurden Proben an Ständen genommen, an denen die Getränke in „auffälligen“ Metallgefäßen erhitzt oder warm gehalten wurden.
In 8 (17%) Proben von erhitzten Erzeugnissen lagen die festgestellten Werte für Blei (VO (EG) 1881/2006) sowie für Zink, Zinn und Kupfer (Anlage 7 WeinV) über den zulässigen Höchstmengen. Bei einer Probe waren die Gehalte von 3 Elementen (Kupfer, Zink und Blei), bei einer weiteren von 2 Elementen (Kupfer und Zinn) und bei den übrigen für je ein Element (Kupfer bzw. Zinn) überschritten. Das Amt beurteilte diese Getränke als nicht verkehrsfähig.
In ihrem Fazit stellten die Ämter fest, dass immer noch ungeeignete Gefäße wie Wannen oder Kessel zum Einsatz kommen, die zu erhöhten oder überhöhten Metallgehalten führen. In den weit überwiegenden Fällen werden jedoch zum Erhitzung der Getränke geeignete Gerätschaften wie z. B. Durchlauferhitzer mit Edelstahlgehäuse verwendet.
Bei den Untersuchungen 2017 und 2018 stellten die Sachverständigen einen starken Kochgeschmack fest, begleitet von einem hohen HMF-Wert. Nach den dortigen Erfahrungen kann bereits ein Gehalt von über 20 mg/l HMF geschmacklich als „Marmelade-“ oder „Koch-Ton“ wahrgenommen werden.
QUELLEN:
• www.cvuas.de (Start > CVUA Stuttgart > Aktuelle Meldungen aus Suttgart > Nostalgie mit Folgen – Glühweine aus Metallkesseln können zu viel Blei, Kupfer und Zinn enthalten – abschließende Ergebnisse der Wintersaison 2018/2019) vom 17.04.2019
• Helmut Schafft, 10.03.2014, BMEL-BfR-Symposium „Wild - Gut erlegt?“
Dr. Herbert Otteneder