Haftungsrisiken im Pflegealltag minimieren
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Haftungsrisiken im Pflegealltag minimieren

Der Dienstalltag in der Pflege ist zum Teil von Hektik und Zeitdruck geprägt. Gerade in Zeiten, in denen sich Pflegedienste dem generalisierenden Vorwurf von Abrechnungsbetrügereien ausgesetzt sehen, kommen Nachrichten über strafrechtliche Verurteilungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unzeit. Ein Amtsgericht hatte nämlich kürzlich eine Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt. Der von ihr betreute Patient, hatte sich in der viel zu heißen Badewanne verbrüht.
 
Der Vorfall wäre sicherlich vermeidbar gewesen, wenn die Pflegekraft die Wassertemperatur vor der Pflege kontrolliert hätte. Kleine Fehler bei täglichen Verrichtungen, die vermeintlich routiniert durchgeführt werden, können folglich große Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es für ambulante Pflegedienste wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Auswirkungen der Haftung zu sensibilisieren. Strafrechtliche Verfolgung trifft nur den Täter, hier also die Pflegekraft selbst. Bei Pflegefehlern aber, die zu Schadensersatzansprüchen führen, haften in erster Linie der Pflegedienst bzw. die Inhaber und Verantwortlichen selbst.
 
Durch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in denen diese die Rechtslage vermittelt bekommen, könnten die Pflegekräfte die Konstellationen, in denen Haftungsfragen entstehen, besser erkennen. Auch können Fallbeispiele in Dienstbesprechungen vorgestellt und diskutiert werden, so dass künftig Pflegefehler vermieden werden können. Soweit Standards vorhanden sind, lassen sich Haftungsrisiken zwar grundsätzlich verringern. Klar ist aber auch, dass ein vollständiger Ausschluss der Haftung dadurch nicht erreicht werden kann. Wichtiger ist daher vielmehr die Entwicklung einer eigenen Firmenphilosophie zum Umgang mit Fehlern nach dem Motto: „Niemand ist perfekt, Fehler passieren…“. Eine transparente Dokumentation vom Fehler bis hin zur Korrektur sowie die Meldung an die Kostenträger verhindern, dass der Dienst in eine unnötige Rechtfertigungssituation gerät.

ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de

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