Ein Ketchup stammt laut Bio-Siegel aus EU- und Nicht-EU-Landwirtschaft. In der Produktbeschreibung ist aufgeführt, dass die Tomaten aus Italien stammen. Ist es bei diesen Bezeichnungen sichergestellt, dass die Tomaten ausschließlich aus EU-Landwirtschaft und insbesondere aus Italien stammen?
Laut Antwort eines Verbraucherportals auf diese Frage wirbt der Hersteller mit „Tomaten aus Italien“ und muss sicherstellen, dass diese auch aus Italien stammen. Es würden andere Zutaten im Ketchup verwendet, die nicht in der EU angebaut wurden. Die Aufmachung von Lebensmitteln dürfe nicht täuschend sein. So fordert es die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Wirbt ein Hersteller mit „Tomaten aus Italien“, muss er dieses Versprechen auch einhalten. Kontrolliert werden solche Angaben stichprobenmäßig durch die Lebensmittelüberwachung.
Für Bio-Lebensmittel ist eine Angabe über die Herkunft der Rohstoffe Pflicht. Allerdings muss diese nicht sehr detailliert sein. Die Angabe EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft reicht bisher aus, wenn die Rohstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem oder mehreren Drittländern erzeugt wurden.
Ketchup besteht neben Tomaten noch aus weiteren Zutaten wie Essig, Zucker, Salz und Gewürzen. Besonders in Bio-Ketchup wird häufig Rohrzucker verwendet, der nicht aus EU-Landwirtschaft stammt. Daraus ergibt sich die Kennzeichnung EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft unter dem Bio-Siegel.
QUELLE:
- Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 06.02.2020
Dr. Greta Riel