Mangelhafte Bedingungen während der Lagerung von Kaffeebohnen oder -pulver können zum Wachstum von Schimmelpilzen führen. Vor allem Feuchtigkeit und Wärme begünstigen einen solchen Befall, der die Bildung von Giftstoffen, sogenannten Mykotoxinen, nach sich ziehen kann. Bei Kaffee spielt vor allem das Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) eine Rolle. Der Gesetzgeber hat für dieses Schimmelpilzgift zulässige Höchstgehalte festgelegt, um einen bedenkenlosen Genuss des beliebten Getränks auch bei häufigem Konsum sicherzustellen. Im Jahr 2022 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 63 Proben Kaffee auf OTA untersucht.
Neben klassisch geröstetem Kaffee (26 Proben) wurden im LGL-Labor auch verschiedene Kaffee-Pads und -Kapseln (19 Proben) sowie löslicher Instant-Kaffee (18 Proben) analysiert. Die Proben stammten hauptsächlich aus dem Einzelhandel, außerdem aus dem Großhandel und von Kaffeeröstereien. Im überwiegenden Teil der Proben (59 Prozent) wurden keine quantitativ bestimmbaren Gehalte an OTA festgestellt. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte fand zudem in keiner einzigen Probe statt. Auch unter Berücksichtigung der seit Januar 2023 geltenden, abgesenkten Höchstgehalte von 3,0 µg/kg für gerösteten oder gemahlenen Kaffee bzw. 5,0 µg/kg für löslichen (Instant-)Kaffee wäre keine der in 2022 untersuchten Proben zu beanstanden gewesen.
Der Vergleich zwischen klassischem Röstkaffee und solchem in Kapseln oder Pads ergab zudem keine nennenswerten Unterschiede hinsichtlich der Gehalte oder ihrer Maximalwerte. Jedoch lag beim Instant-Kaffee der Anteil der Proben mit messbaren Gehalten an OTA wie auch der Maximalgehalt im Vergleich zu diesen leicht höher – allerdings auch hier ohne Überschreitung geltender Höchstgehalte.
Quellen: Pressemitteilung Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 30.11.2023
Dr. Greta Riel