Um die Frage zu klären, ob handelsübliche Kakaoprodukte mit dem Schimmelpilzgift Ochratoxin A belastet sind, untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit Anfang 2024 insgesamt 80 Proben von Kakao und kakaohaltigen Produkten in Hinblick darauf.
Die Analysen ergaben nur vereinzelte Nachweise, die gemessenen Werte lagen dabei jedoch weit unter dem seit Anfang 2023 gültigen gesetzlichen Höchstgehalt von 3,0 µg/kg und waren gesundheitlich unbedenklich.
Der Fokus der Untersuchungen lag auf beliebten Produkten aus dem Groß- und Einzelhandel mit einem nennenswerten Anteil an Kakao: Backkakao (also reines Kakaopulver), Zartbitterschokolade mit einem Kakaoanteil von mindestens 50 Prozent sowie Trinkkakaopulver mit einem Kakaogehalt zwischen 18 und 45 Prozent. Doch auch fertig gemischte Schokodrinks mit Milch (sogenannter „Kakaotrunk“) wurden wegen ihrer Beliebtheit insbesondere bei Kindern in das Probenspektrum aufgenommen, auch wenn diese einen deutlich geringeren Kakaoanteil aufwiesen (laut Zutatenverzeichnis 1,2 bis 1,5 Prozent reines Kakaopulver oder 2,1 bis 4,5 Prozent Schokoladenpulver).
Das Ergebnis: Weder in den vorgelegten Zartbitterschokoladen, noch bei den Trinkkakaopulvern sowie den fertig gemischten Schokodrinks konnten Gehalte an Ochratoxin A bestimmt werden. Dies war auch bei etwa der Hälfte (52 %) der Backkakao-Proben der Fall. Bei rund 48 Prozent der Proben an reinem Kakao konnten zwar Gehalte über der Bestimmungsgrenze von 0,75 µg/kg ermittelt werden, diese lagen jedoch klar unterhalb des vom Gesetzgeber erlaubten Höchstgehalts. Der maximal gemessene Wert lag bei 1,53 µg/kg.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 14.03.2025
Dr. Greta Riel