Kennzeichnungsmängel bei alkoholfreiem Bier

Kennzeichnungsmängel bei alkoholfreiem Bier

Von 2020 bis Mitte 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 134 alkoholfreie Biere untersucht. Bei 32 Prozent der Proben handelte es sich um alkoholfreie Weizenbiere beziehungsweise Weizen-Schankbiere. Bei einem alkoholfreien Bier wurde der tolerierbare Gehalt von 0,5 % vol Alkohol um das Dreifache überschritten, die Auslobung „alkoholfrei“ war somit unzulässig. Eine Probe aus einer Gaststätte fiel durch erhöhte Keim- und Bakteriengehalte sowie eine abweichende Sensorik auf. Bei 18 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um fehlerhafte Angabe von verpflichtenden Kennzeichnungselementen wie dem Zutatenverzeichnis oder der Nährwertdeklaration.

Neben der „normalen“ Variante wird bei alkoholfreiem Bier oft eine mit der zusätzlichen Auslobung „0,0 % vol Alkohol“ angeboten. Ein alkoholfreies Bier ohne diese Auslobung kann noch etwas Alkohol enthalten. Nach allgemeiner Verkehrsauffassung werden hier 0,5 % vol toleriert, da diese Menge auf alkoholempfindliche Menschen keine feststellbare Wirkung hat. Es gibt verschiedene Herstellungsverfahren für alkoholfreies Bier, beispielsweise die gestoppte Gärung oder die nachträgliche Entfernung des Alkohols aus einem herkömmlich gebrauten Bier. Zur vollständigen Entfernung des Alkohols können die beiden Verfahren miteinander kombiniert werden. Aus einem durch gestoppte Gärung hergestellten alkoholfreien Bier kann zum Beispiel im Anschluss der restliche Alkohol durch eine Destillation entzogen werden. Die Destillation eignet sich insbesondere für die Herstellung von 0,0 % vol-Bieren.


QUELLE:

  •  Meldung Niedersächsisches. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

 

Dr. Greta Riel

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