Im Februar 2020 hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zentralstelle der Bundesländer „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet zentral zu kontrollieren und sicherer zu machen. Nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen so effektiver ermittelt werden können. Die Zentralstelle ist zunächst ein zweijähriges Projekt, das durch die Länder finanziert, gesteuert und beaufsichtigt wird.
Für die Überwachung des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer zuständig. Da die Produkte beim Onlinehandel ortsunabhängig angeboten werden, wird deren Kontrolle in Zukunft zentral erfolgen. Der Vollzug gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen wird weiterhin bei den Behörden der Länder verbleiben.
Wie das BVL erläutert, gelten für den Vertrieb von Pflanzenschutzprodukten in Internetshops die gleichen Vorschriften wie für Händler vor Ort. D.h. jeder Händler, der Pflanzenschutzmittel verkaufen möchte, muss die Tätigkeit vorab entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz beim Pflanzenschutzdienst anzeigen. Ferner muss der Verkäufer im Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Abgeber sein. Ein Verkäufer muss einen Käufer fachkundig über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels informieren können. Ein bloßer Hinweis auf die Gebrauchsanleitung ist nach Auffassung des BVL nicht ausreichend. Auch im Online- und Versandhandel besteht eine Beratungspflicht. Da in der Regel kein direktes Verkaufsgespräch stattfindet, müssen zu den angebotenen Pflanzenschutzmitteln die entsprechenden Informationen in schriftlicher Form bereitgestellt werden.
Die Mitarbeiter der „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ werden die Angebote von Auktionshäusern, auf Handelsplattformen oder auf Internetseiten einzelner Händler sichten. Mögliche Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts werden sie dokumentieren und die Kontaktdaten der Anbieter identifizieren. Im Auftrag der Bundesländer kann die Zentralstelle auch Proben der im Internet angebotenen Ware beschaffen. Die Rechercheergebnisse werden anschließend an die zuständigen Behörden in den Bundesländern beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet, die über Maßnahmen entscheiden.
Auf ihrer Website stellt das BVL die erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Verkehr und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie z.B. die Vorschriften zur Abgabe, die Lagerung und Beseitigung und die Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern zur Verfügung (siehe Quellen). Weiter kann auf der BVL-Homepage (siehe Quellen) überprüft werden, ob ein Pflanzenschutzmittel zugelassen ist, der Abverkaufsfrist unterliegt oder nicht mehr gehandelt werden darf (siehe Quellen).
QUELLEN:
- www.bvl.bund.de (Startseite > Service > Presse > Pressemitteilungen > Internetmarkt für Pflanzenschutzmittel wird zentral kontrolliert) vom 16.03.2020
- www.bvl.bund.de/psmhandel
- www.bvl.bund.de/infopsm
Dr. Herbert Otteneder