Wenn Konsumenten sich beim Kauf von Fruchtsäften an der gewünschten Fruchtart orientieren, können sie leicht „daneben greifen“. Versehentlich wählen sie ein Fruchtsaftgetränk statt eines vermeintlichen Fruchtsaftes. Der Unterschied: Statt zu 100 Prozent bestehen Fruchtsaftgetränke nur zu 6 bis 30 Prozent aus Frucht. Der Rest ist „Zuckerwasser“. Fruchtnektare bestehen in der Regel maximal zur Hälfte aus Fruchtsaft.
Zu Verwechslungen kann es kommen, da die Produkte Fruchtabbildungen im Großformat tragen, ohne auf der Vorderseite zu verraten, um welche Getränkekategorie es sich handelt. Leicht lassen Konsumenten sich vom ersten Eindruck leiten: Sie kaufen „Mango-Maracuja-Orange“ und erhalten in erster Linie Wasser und Zucker.
Bei dem vielfältigen Angebot müssen Verpackungen erst umgedreht werden, um im Kleingedruckten die Getränkeart und den Fruchtgehalt zu erfahren. Diese Hürde ist bei dem ein oder anderen Produkt möglicherweise kein Zufall. Denn während einige „verwässerte“ Produkte auf der Vorderseite nur wenige Informationen bieten, stehen auf „reinen“ Säften die Bezeichnung „Saft“ und der Fruchtgehalt von 100 Prozent meist werbewirksam auf der Vorderseite.
Hersteller von Fruchtsaftgetränken und Fruchtnektaren sollen laut Lebensmittel-Verbraucherportal die Bezeichnung auf der Schauseite der Getränkeverpackungen angeben und dem Verbraucher somit entgegenkommen.
QUELLE:
- Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 02.04.2020
Dr. Greta Riel