Mischstreichfette im Test
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Mischstreichfette im Test

Unter dem Wortungetüm verbergen sich laut Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII, Teil VII, Anlage II Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, die aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnen werden, für die menschliche Ernährung geeignet sind und deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis zwischen 10 % und 80 % des Fettgehalts beträgt. Die Verkehrsbezeichnung lautet „Mischstreichfett X %“. X steht für den konkreten Fettgehalt im Produkt. Zulässig sind Fettanteile unter 39 %, über 41 und unter 60 % beziehungsweise über 62 und unter 80 % Fett. Das von der schwedisch-dänischen Molkereigenossenschaft Arla Foods 2006 auf den Markt gebrachte Produkt ist anders als Butter auch bei Kühlschranktemperatur streichfähig.
 
Stiftung Warentest ließ 23 dieser Streichfette untersuchen. In zwei Erzeugnissen wurden die Prozesskontaminanten 3-MCPD-Ester nachgewiesen. Sie stehen im Verdacht krebserregend zu wirken. Derzeit wird für Pflanzliche Öle und Fette ein Grenzwert nach der EU-Kontaminantenverordnung zwischen 2 500 und 3 000 µg/kg diskutiert. Der festgestellte Gehalt schöpfte diesen Wertebereich bereits zu 80 % aus. Andere Schadstoffe wie Weichmacher, oder Mineralölbestandteile konnten nicht nachgewiesen werden.
Positiv bewertete Warentest den ernährungsphysiologischen Wert auf Grund des bei allen festgestellten günstigen Verhältnisses von Omega-6- zu Omega-3-Fettsäuren (laut DGE 5:1).
Grundbestandteile der untersuchten Mischstreichfette waren Butter und Rapsöl. Einige enthielten noch Buttermilch, Joghurt oder entrahmte Milch und einige Palmöl oder Palm- und Kokosfett.
Mehrfach wies Warentest auf die Diskrepanz zwischen den Angaben zum Fettanteil auf dem Deckel der Verpackung und dem auf der Rückseite angegebenen Zutatenverzeichnis hin. So wurde auf dem Deckel mit den Hinweisen auf Butter und Rapsöl geworben, obwohl die Anteile an Palm- und Kokosöl bzw. Palm- und Rapsöl höher waren als der Milchfettanteil. Inwieweit die Angaben zur Verkehrsbezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 korrekt waren, fanden sich im Testbericht keine Hinweise. Die auf der Vorderseite eines Erzeugnisses in roter Schrift hervorgehobene Angabe „Butter“ stand für die Tester im Widerspruch zum festgestellten überwiegenden Geruch und Geschmack nach Margarine und Pflanzenfett. In einem Fall beanstandete Warentest die Anpreisung „Eine gesunde Alternative“ als unzulässig.
Im sensorischen Test schnitten die Erzeugnisse überwiegend mit den Bewertungen „sehr gut“ bis „gut“ ab.

QUELLE:
 
• test, Ausgabe November/20119, S. 10 ff

Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 1/2020 S. 18)
 

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