In Deutschland – wie in der gesamten EU – besteht seit Ende 2016 für vorverpackte Lebensmittel eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung. Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene erweiterte Nährwertkennzeichnung steht die Entscheidung über das zu wählende System noch aus. Sie wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit Vertretern der Koalitionsfraktionen, der Verbraucher- wie auch der Lebensmittelwirtschaft, Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen sowie weiteren Stakeholdern aus dem Gesundheitsbereich erarbeitet. Diese haben zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesgesundheitsministerium sind eng in die Arbeiten eingebunden.
Bundesernährungsministerin Klöckner will eine erweiterte Nährwertkennzeichnung einführen, die den Verbrauchern auf einen Blick Hilfestellung für eine gesunde Wahl gibt und anderseits möglichst breit zur Anwendung kommt. Daher beauftragte das BMEL ein Meinungsforschungsinstitut eine qualitative und quantitative Verbraucherforschung durchzuführen. Dazu werden das BLL-Modell, Keyhole®, das MRI-Modell sowie Nutri-Score einbezogen. Zur Wahl stehen damit Modelle mit verschiedenen Grundkonzepten. Während das BLL-Modell nur Zahlenwerte nennt, ergänzt durch graphische Symbole, die den relativen Anteil an Referenzwerten anzeigen, werden diese beim MRI-Modell durch zusätzliche Symbole bewertet. Das Nutri-Score Modell verzichtet ganz auf Zahlen sondern stellt den ernährungsphysiologischen Wert mit den Buchstaben A (günstig) bis E (ungünstig), die jeweils farblich von grün bis rot unterlegt sind, dar. Das minimalistische System Keyhole®, ein weißes Schlüsselloch auf grünem Grund, kennzeichnet ein Lebensmittel, wenn seine Zusammensetzung bestimmte Kriterien erfüllt, nach denen sein Nährwert positiv zu bewerten ist.
Die qualitative Befragung wird als Gruppendiskussionen mit zehn Fokusgruppen bis August 2019 erfolgen. Daran wird sich die quantitative Befragung anschließen, die für die Bevölkerung in Deutschland repräsentative Ergebnisse erbringen wird. Die Ergebnisse der Verbraucherbefragungen sollen im September 2019 vorliegen und werden maßgeblich für die weitere Entscheidung sein.
Abschließend weist das BMEL darauf hin, dass die EU-Rechtsetzung nur die Möglichkeit, eines freiwilligen erweiterten Nährwertkennzeichnungs-System zulässt.
QUELLE:
• „ www.bmel.de (Startseite > gesunde Ernährung, sichere Lebensmittel > Lebensmittel-Kennzeichnung > Freiwillige Angaben > Erweitertes Nährwertkennzeichnungs-Modell für Deutschland: Verbraucherbeteiligung gestartet) vom 22.07.2019
Dr. Herbert Otteneder