Die Bundesregierung hat am 10. April 2013 den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.
Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz steht die Reduktion von Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können.
Dazu wird bislang jährlich ermittelt, in wie viel Prozent der Proben der deutschen Lebensmittel-Überwachung (Monitoring) Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überschritten werden. Zwar gelten für die nach Deutschland importierten Lebensmittel dieselben Höchstgehalte wie für einheimische Lebensmittel, doch werden diese häufiger überschritten. Das BfR schlägt vor, zukünftig nicht nur die Quote der Höchstgehaltsüberschreitungen auszuweisen, sondern auch die der Überschreitungen der akuten Referenzdosis (ARfD). In der Regel sind weniger als zehn (von mehreren 1000) Lebensmittelproben im Jahr von ARfD-Überschreitungen betroffen.
Weiter will das BfR mit einem neuen Orientierungswert (Zustandsindikator) im Rahmen des Nationalen Aktionsplans mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Er soll Auskunft geben über die Gesamtaufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen mit der Nahrung. Zu seiner Bestimmung soll die kurz- und langfristige Aufnahme regelmäßig auf Basis deutscher Verzehrstudien und Lebensmittel-Monitoring-Daten ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden die im 6-jährigen Zyklus des Monitorings durchgeführten Untersuchungen der wichtigsten Lebensmittel verwendet, um daraus eine repräsentative Gesamtaussage zu treffen.
Der nächste Zyklus endet mit den Monitoringdaten des Jahres 2020. Danach wird das BfR für alle untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe die Exposition ermitteln und mit dem jeweiligen toxikologischen Grenzwert vergleichen. Aus den Resultaten können Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement abgeleitet werden.
Das Forum zum NAP, hat den Vorschlägen des BfR zugestimmt und sie der Bundesregierung zur Annahme empfohlen.
QUELLE:
• „ www.bfr.bund.de (Start > Presse > Presseinformationen > 2019 > Pflanzenschutzmittel: Mehr Klarheit über Rückstände in Lebensmitteln) vom 20.06.2019
Dr. Herbert Otteneder