Ostergebäck aus Bäckereien untersucht
Quelle: Arina P. Habich/shutterstock.com

Ostergebäck aus Bäckereien untersucht

Im Jahr 2024 wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 27 Proben gefärbtes/buntes Ostergebäck aus Bäckereien untersucht. Die Produkte wurden mit Bezeichnungen wie „Hase aus Quarkteig“, „Rüblimuffin“, „Ostertaler“, „Osterkeks Küken“ und „Osternest mit Ei“ angeboten. Die Backwaren wurden auf Farbstoffe sowie je nach Erzeugnis auf wertbestimmende Parameter untersucht.

Insgesamt wurden 16 von 27 Proben auf Farbstoffe untersucht. Eine Verwendung von nicht zugelassenen Farbstoffen wurde nicht festgestellt. Bei sechs dieser Proben fehlte allerdings die Kenntlichmachung der Farbstoffe und bei einer Probe der Hinweis, der bei der Verwendung von Azofarbstoffen erforderlich ist. Bei vier Proben wurde die Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen untersucht. 

Bei zwei der untersuchten Proben wurde die Verwendung von kakaohaltiger Fettglasur statt Schokoladenkuvertüre nicht kenntlich gemacht. Bei einer Probe wurde die Beschaffenheit einer Nougatfüllung untersucht. Bei dieser Probe handelte es sich laut chemischer Untersuchung der Fettsäureverteilung nicht um Nougat oder eine Nougatmasse im Sinne der Leitsätze für Ölsamen, sondern um eine Nougatcreme. Die Angabe „Nougat“ wurde als eine zur Irreführung des Verbrauchers geeignete Angabe beurteilt. 

Bei allen 27 Proben wurde zudem die Kennzeichnung überprüft. Bei acht Proben wurden Beanstandungen aufgrund von unvollständigen Zutatenbezeichnungen und fehlenden Allergenhervorhebungen ausgesprochen. Bei zwei der untersuchten Proben waren die angegebenen Nährwerte (Fett, gesättigten Fettsäuren und Eiweiß) abweichend. Bei einem Dekorierset für Osterkekse wurde die Angabe „vegan“ in der dazugehörigen Anleitung als irreführend beurteilt, da in den im Set enthaltenen Produkten laut Zutatenverzeichnis Ei und Butter enthalten war. Bei vier weiteren Proben wurden lediglich Hinweise verfasst, die Empfehlungen für die jeweiligen Lebensmittelunternehmen enthielten, ausgewählte Kennzeichnungselemente zu überarbeiten oder für die zuständige Kontrollbehörde weitere Überprüfungen vor Ort durchzuführen. 

Quelle: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel

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