Patulin kann besonders in angefaultem Kernobst, aber auch anderen faulenden Obstsorten und im Getreide vorkommen. Für den Verbraucher ist der Verzehr eines einzelnen Produktes mit erhöhtem Patulingehalt keine akute Gefahr. In höheren Dosen kann es zu Erbrechen und Verdauungsstörungen führen. Außerdem soll es leber- und nierenschädigend sein. Es wird daher dazu geraten, angefaultes Obst weder zu essen, noch weiter zu Saft, Kompott, Marmelade oder auch Wein zu verarbeiten. Mykotoxine sind weitgehend hitzestabil und verlieren daher ihre Wirkung durch Erhitzen nicht.
In diesem Jahr sind im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock 46 Proben mit oder aus Äpfeln und Birnen bestehende Lebensmittel auf das Schimmelpilzgift Patulin untersucht worden. Die Proben stammten aus dem Einzelhandel, Drogerien und Mostereien des Landes.
Konkret handelte es sich um zehn Apfelmuse, neun Apfelsäfte, zehn Birnensäfte oder -nektare, acht Smoothies und neun Proben Beikost auf Apfelbasis. Nur in einer Apfelsaftprobe war Patulin unter der Bestimmungsgrenze nachweisbar.
Die Menge an Patulin in Obstprodukten kann als Maß für die Qualität der in der Produktion eingesetzten Früchte angesehen werden. Auch wenn die Untersuchungsergebnisse besser als in den Vorjahren sind, appelliert das Landesamt an die Verarbeiter, weiterhin nur gesundes Obst zu nutzen.
QUELLE:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 02.12.2020
Dr. Greta Riel