Perchlorat Höchstmengen in Vorbereitung
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Perchlorat Höchstmengen in Vorbereitung

In einer umfangreichen Studie hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart die Belastungssituation pflanzlicher Lebensmittel mit der Kontaminante Perchlorat dargestellt. Eine wiederholte Exposition gegenüber Perchlorat kann beim Menschen dazu führen, dass die Jodaufnahme gehemmt wird.
 
Perchlorate, die Salze der Perchlorsäure, kommen ubiquitär in der Umwelt vor und sind hauptsächlich anthropogenen Ursprungs. Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse des BfR ist als Eintragspfad der Kontakt von Lebensmitteln mit Wasser wahrscheinlich, das zuvor zu Desinfektionszwecken mit chlorhaltigen Biozidprodukten behandelt worden ist.
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 315/93, dürfen keine Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, die Kontaminanten in gesundheitlich nicht vertretbaren Mengen enthalten. Gehalte an Kontaminanten sind auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie durch die gute Praxis von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen der Lebensmittel vernünftigerweise erreicht werden können (ALARA-Prinzip). Perchloratgehalte in Lebensmitteln sollen nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) so niedrig wie möglich sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2014 (aktualisiert 2015) die akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI = tolerable daily intake) auf 0,3 µg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt. Die Ableitung einer Referenzdosis für die akute Risikobewertung (ARfD) wurde von der EFSA als nicht erforderlich gesehen.
Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (STALuT) der Europäischen Kommission hat für Perchlorat in Lebensmittel Referenzwerte für den innereuropäischen Handel zum 10.03.2015 herausgegeben (siehe Food & Recht, 8/2015 S. 8 und Food & Recht, 7/2015 S. 6). Lebensmittel, deren Gehalte ab dem 01.07.2015 unterhalb der Referenzwerte liegen, sind in allen Mitgliedsstaaten verkehrsfähig. Zurzeit diskutieren EU-Gremien Höchstgehalte für Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festzulegen. Ein Verordnungs-Entwurf der EU-Kommission liegt vor. Die vorgeschlagenen Höchstgehalte liegen z.T. niedriger als die bisher geltenden Referenzwerte.
 
Insgesamt untersuchte das Stuttgarter Amt in den Jahren 2017 und 2018 5 118 Proben pflanzlicher Herkunft, überwiegend frisches Obst und Gemüse, sowie Tiefkühlware und in geringerem Umfang auch verarbeitete Erzeugnisse auf Perchlorat. In 24 % aller untersuchten Proben wurden Gehalte an Perchlorat ab 0,005 mg/kg bestimmt. Höher lag der Anteil der Proben mit nachweisbaren Perchloratgehalten bei Frisch- und Tiefkühlgemüse mit 37 %. Bei 2,3 % (60 Proben) konnten Gehalte von mehr als 0,05 mg/kg festgestellt werden und in 0,7 % lagen die Werte über 0,1 mg/kg (19 Proben). Insbesondere Grünkohl, Spinat, Rucola und frische Kräuter waren auffallend häufig mit Perchlorat belastet.
 
Erwartungsgemäß traten bei getrockneten Erzeugnissen Proben mit hohen Gehalten zwischen 0,8 und 2,2 mg/kg auf, darunter besonders häufig bei Moringa-Tee und –Blattpulver. Die getrockneten und vermahlenen Blätter des Moringa-Baumes werden derzeit als sogenanntes „Superfood“ wegen seines Reichtums an „Vitalstoffen“ angepriesen. Bei Moringa-Blattpulver lagen nach Anwendung eines Trocknungsfaktors (TF 6) von 10 Proben 6 über dem zur Diskussion stehenden Höchstwert für Blattgemüse und bei den Moringa-Tees alle drei untersuchten Proben über dem für Kräutertees vorgeschlagenen Höchstwert von 0,75 mg/kg.
 
Der Vergleich frischer mit Tiefkühlware zeigte bei frischem Spinat höhere Kontaminationsraten als bei der TK-Ware. Ähnlich ist die Tendenz bei Grünkohl jedoch weniger deutlich.
 
Die Auswertung der Daten nach Proben aus konventioneller und biologischer Erzeugung ergab keine Unterschiede in den festgestellten Gehalten. Auch hinsichtlich der Herkunft konnten keine gravierenden Unterschiede in der Perchloratbelastung festgestellt werden. Die Kontaminationsraten (Gehalte > 0,005 mg/kg) bewegten sich bei Blattsalaten aus Deutschland, Italien, Spanien und Frankreich zwischen 24 und 55 %.

QUELLEN:
 
• Aktualisierte FAQ des BfR vom 15. Februar 2018
• www.cvuas.de (Start > CVUA Stuttgart > Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln – ein Follow-up) vom 06.06.2019

Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 12/2019)

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