Pflanzenöle müssen näher benannt werden
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Pflanzenöle müssen näher benannt werden

Das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit stellt nach einer Verbraucheranfrage klar: Die pflanzliche Herkunft von Ölen muss im Zutatenverzeichnis eines Produktes stehen, zum Beispiel „Rapsöl“. Zwar können mehrere Öle als „pflanzliche Öle“ zusammengefasst werden, unmittelbar dahinter müsse aber eine Liste mit den jeweiligen pflanzlichen Herkünften folgen.

Ein Verbraucher war nach dem Kauf einer Cocktailsoße irritiert, dass im Zutatenverzeichnis "pflanzliches Öl" als Zutat aufgeführt war – ohne genauere Angabe.

Als Grundregel gelte laut Lebensmittelklarheit: Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis stehen. Es sei möglich, mehrere Pflanzenöle zusammenzufassen. Im Zutatenverzeichnis steht dann beispielsweise „pflanzliche Öle (Palm, Raps, Sonnenblume). Die Reihenfolge der Aufzählung in Klammern zeigt an, welches pflanzliche Öl mengenmäßig überwiegt. In diesem Beispiel wäre also mehr Palm- als Rapsöl enthalten. Folgt der Aufzählung aber der Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“, habe die Reihenfolge keine Aussagekraft mehr. Hingegen sei es laut des Portals nicht erlaubt, nur die Bezeichnung „pflanzliches Öl“ oder „pflanzliche Öle“ aufzudrucken, ohne die pflanzliche Herkunft zu nennen.

Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), lebensmittelklarheit.de, Fragen und Antworten, „Müssen Pflanzenöle näher benannt werden?“ vom 07.02.2024

Dr. Greta Riel
 

 

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