Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege geeinigt. So sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten bis zum 01.04.2022 auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen.
Daneben wird es auch Pflegemindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit) und für Pflegefachkräfte geben.
Daneben wird es auch Pflegemindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit) und für Pflegefachkräfte geben.
Damit sind künftig insgesamt drei unterschiedliche Kategorien von Pflegemindestlöhnen zu unterscheiden. Die Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte werden in drei Schritten bundeseinheitlich bis zum 01.04.2022 auf 13,20 Euro steigen. Die Mindestlöhne für Pflegefachkräfte werden bundeseinheitlich ab dem 01.07.2021 auf 15 Euro festgesetzt und noch einmal ab dem 01.04.2022 auf 15,40 Euro gesteigert.
Ferner soll neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch ein zusätzlich bezahlter Urlaub eingeführt werden. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.
Hier sind die geplanten Erhöhungsschritte für Sie übersichtlich dargestellt:
Für Pflegehilfskräfte
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | |
ab 01.05.2020 (Fortschreibung des zurzeit gültigen Pflegemindestlohns) |
11,35 Euro | 10,85 Euro |
ab 01.07.2020 | 11,60 Euro | 11,20 Euro |
ab 01.04.2021 | 11,80 Euro | 11,50 Euro |
ab 01.09.2021 | 12,00 Euro | 12,00 Euro |
ab 01.04.2022 | 12,55 Euro |
12,55 Euro |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | |
ab 01.09.2021 | 12,50 Euro | 12,20 Euro |
ab 01.04.2021 | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
ab 01.09.2022 | 13,20 Euro | 13,20 Euro |
Für Pflegefachkräfte
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | |
ab 01.07.2021 | 15,00 Euro | 15,00 Euro |
ab 01.04.2022 | 15,40 Euro | 15,40 Euro |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss zum Inkrafttreten der vorliegenden Empfehlungen der Pflegekommission jetzt noch eine Verordnung erlassen.
ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de
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